Ein Frankfurter Insolvenzverwalter deckte es auf und ein Einzelrichter am Landgericht Ingolstadt bestätigte es schließlich: Die LV-Ankäuferin ProLife GmbH aus der Hebbelstraße 61 in Ingolstadt “Wir kaufen Deine Lebens-Versicherung” betrieb das Massengeschäft illegal.
Sie hat laut Landgericht Ingolstadt lediglich eine Inkasso-Zulassung und darf gar keine Renten- oder Lebensversicherungen kündigen. Ohne rechtliche Grundlage scheint damit das Ende der ProLife GmbH gekommen zu sein.
So wurde die Sache aufgedeckt:
Der Frankfurter Rechtsanwalt Peter Jost, der Insolvenzverwalter der 2015 pleite gegangenen Fotovoltaikinvestmentgesellschaft CG new energy GmbH aus der Robert-Boschstraße 36 im hessischen Karben, stieß bei seiner Suche, wohin vorab gezahlte Provisionen in Millionenhöhe geflossen sind, auf ein abgekartetes Spiel, bei dem die LV-Ankäuferin ProLife GmbH eine unrühmliche Rolle spielte.
Im Rahmen eines Massengeschäfts seien viele Kunden zum Verlust ihrer Ersparnisse gebracht worden. Das Geld, so der Insolvenzverwalter in seinem Bericht, sei in “dunklen Kanälen” verschwunden und nicht in Fotovoltaikanlagen investiert worden.
Richter am Landgericht Ingolstadt Stefan Schwab bestätigte obendrein, dass die ProLife GmbH das für die Versicherungskunden verlustreiche Massengeschäft illegal betrieb und verurteilte die ProLife GmbH und ihren geschäftsführenden Gesellschafter Michael Edgar Früchtl (55) aus Ingolstadt nach einer mündlichen Verhandlung am 21. März 2018 zu Schadensersatz und Rückabwicklung des nichtigen Kauf- und Abtretungsvertrages zugunsten eines selbständigen Fußbodenlegers, der dem abgekarteten Spiel zum Opfer fiel.
Aktenzeichen: 30 O 1098/17.
Das abgekartete Spiel soll so abgelaufen sein.
Der Bodenleger hatte am 11. November 2014 seine Rentenversicherung bei der LV 1871 in München, in die er bis dahin 28.836,54 Euro einbezahlt hatte, an die ProLife GmbH verkauft, weil er eine sichere Altersvorsorge mit höheren Zinsen wollte.
Den Kaufpreis sollte die ProLife GmbH nicht an ihn bezahlen, sondern in Nachrangdarlehen der DIG Energie Invest GmbH aus der Robert-Bosch-Straße 36 in Karben investieren.
Der Kaufpreis sollte der erstrittene Rückkaufswert von der Rentenversicherung sein.
Der Bodenleger wurde beschwatzt, nicht selbst die Rentenversicherung zu kündigen und in die Nachrangdarlehen der DIG Energie Invest GmbH zu investieren, weil die ProLife GmbH angeblich einen höheren Rückkaufswert erzielen könne als der unerfahrene Bodenleger. Deshalb habe die ProLife GmbH mit allen Kunden einen Kauf- und Abtretungsvertrag geschlossen.
Richter am Landgericht Schwab:
Dies sei den Kunden als gegenüber einer Kündigung wirtschaftlich vorteilhafter dargestellt worden.
Dabei habe von Anfang an festgestanden, dass die Beklagte zu 1 (ProLife GmbH – Anmerkung der Redaktion) die Versicherungen lediglich kündigen solle und hierdurch keinesfalls ein höherer Rückkaufswert erzielt werden könne.
Es ging zunächst einmal um Gebühren und Provisionen. Auf Grund des Kauf- und Abtretungsvertrages konnte sich die ProLife GmbH vom eh schon feststehenden Rückkaufswert 18.709,07 Euro eine Bearbeitungsgebühr von 7,5 Prozent (1.403,18 Euro) einbehalten.
An die DIG Energie Invest GmbH wurden daher nur 17.305,89 Euro überwiesen.
Die Nachrangdarlehens-Bedingungen der DIG Energie Invest GmbH sehen für den Vertrieb ein Agio von 5 Prozent vor.
Das heißt, die ProLife GmbH bekam als Vermittlergebühr ein Kickback von 865,29 Euro, so dass tatsächlich nur 16.440,60 Euro (12,5 Prozent weniger als der Rückkaufswert) als Investition in Fotovoltaikanlagen zur Verfügung standen.
Doch wie der Insolvenzverwalter in seinem Bericht schrieb, wurde überhaupt nichts in Fotovoltaikanlagen investiert. Richter am Landgericht Schwab führte dazu aus: