Obwohl der Film-Fonds “Kaledo III KG” in die Produktion beliebter Fernsehserien wie “Monk” und “Law & Order” investierte, ist er bilanziell überschuldet. Die Anleger können aber darauf hoffen, dass sie von der Deutsche Postbank AG voll entschädigt werden. Denn offenbar waren das fehlerhafte Darlehen der Bank und der Fonds-Beitritt ein verbundenes Geschäft.
Der Fonds “Kaledo Dritte Productions GmbH & Co. KG” wurde im Jahr 2005 von der LHI Leasing GmbH mit Sitz in Pullach i. Isartal emittiert. Er finanzierte die Produktion und Vermarktung von 93 Episoden der Serien: “Law & Order”, “Las Vegas”, “Crossing Jordan” und “Monk”.
Doch trotz “Monk” ist das Geschäftsmodell des Fonds nicht aufgegangen. Der Fonds ist bilanziell überschuldet. Zum letzten Jahresabschluss (2012) stieg der nicht durch Eigenkapital gedeckte Fehlbetrag der Fondsgesellschaft um 1 Million Euro auf nunmehr 3 Millionen Euro.
Viele Anleger des Filmfonds können aber möglicherweise auch heute noch ihre Verträge rückabwickeln. Denn sie haben ihre Kommanditanteile zu 54,9 Prozent durch Eigenkapital und zu 45,1 Prozent durch ein Darlehen der DSL Bank finanziert. Die DSL Bank ist ein Geschäftsbereich der Deutsche Postbank AG mit Sitz in Bonn.
Meist war das Darlehensangebot direkt in den Zeichnungsunterlagen enthalten, mit denen der Anleger seinen Beitritt erklärte. Bei dem Darlehensvertrag und dem Fondsbeitritt handelt es sich also wohl um ein verbundenes Geschäft, sagt die Berliner Rechtsanwältin Olivia Holik zu GoMoPa (ausführliches Interview unten).
Das Darlehensangebot der DSL Bank enthält nun aber eine möglicherweise fehlerhafte Widerrufsbelehrung. Daher steht dem Anleger möglicherweise auch heute noch ein Widerrufsrecht zu. Ein Widerruf der Darlehensvertragserklärung könnte dazu führen, dass der Darlehensnehmer auch nicht mehr an den finanzierten Vertrag gebunden ist, also an seinen Beitritt zur Fonds-Gesellschaft Kaledo III KG.