Die BEMK Rechtsanwälte mit Hauptsitz in Bielefeld haben vor dem Landgericht Berlin für einen POC-Vermittler einen der bundesweit ersten Haftungsprozesse gewonnen. Das Urteil wurde am 16. Oktober 2015 verkündet und liegt in schriftlich begründeter Form vor. Das Verfahren führte Rechtsanwalt Marc Ellerbrock.
Es ging dabei um eine Beteiligung an der POC Eins GmbH & Co. KG sowie um eine Beteiligung an der POC Growth GmbH & Co. KG.
Dem Vermittler wurde vorgeworfen, er habe nicht über das Totalverlustrisiko, über das Rückzahlungsrisiko und das Blindpool-Risiko aufgeklärt sowie darüber, dass der Hintermann der Fonds eine wegen Betruges früher verurteilte Person sei und das Management über keine berufliche Erfahrung verfüge. Der Anleger verlangte deshalb Schadenersatz, was das Landgericht Berlin abwies.
“Die Vorwürfe waren unbegründet. Ein Vergleich kam für uns nicht in Betracht. Auch zu einer Klagerücknahme hätten wir nicht zugestimmt”, so Ellerbrock.
Aktuell geben viele Anwälte in Sachen POC auf allen Seiten Tipps, um entweder Klagen zu führen oder zu vermeiden.
Anwalt Marc Ellenbrock:
Es wird so oder so zu Klagen gegen die POC-Vermittler kommen, unabhängig davon, wer nun welche Ratschläge gibt. Deshalb war mir ein frühes Urteil als Signal für die drohende Klagewelle wichtig.
WiWo-Artikel genügt nicht als Beweis: