Insolvenz18. Februar 2009 | 21:21 | Lesedauer ca. 10 min | Autor: GoMoPa-Redakteur AJ

Insolvenz- alles, was Sie wissen müssen


Mehr als jeder zehnte bundesdeutsche Haushalt ist überschuldet. Dies entspricht einer Zahl von 7,34 Millionen Personen. (Quelle: Creditreform Schuldneratlas 2007). Deutschlands berühmtester Schuldenberater, Peter Zwegat, 58, aus Berlin-Friedrichshain erklärt dem Fernsehsender RTL, wann ein Mensch oder eine Familie überschuldet ist.

 


Zwegat: Wir unterscheiden zwei Begriffe: Den Begriff der Verschuldung und den Begriff der Überschuldung. Verschuldet bin ich, wenn ich bei irgendjemandem fünf, zehn oder 5.000 Euro Schulden habe. Von einer Überschuldung spricht man, wenn meine Einnahmen nicht reichen, um für einen längeren Zeitraum oder dauerhaft meine Ausgaben inklusive der Ratenbelastung zum Beispiel für das Auto zu decken.

Und der Sozialpädagoge traf bei seiner Arbeit auf eine schlimme Tendenz. Zwegat: Die Schuldner werden immer jünger. 22 Jahre alt, 22.000 Euro Schulden, keinen Job in Aussicht – solche Beispiele machen Schule. Die Altersgruppen, die am meisten von Verschuldung betroffen sind, sind die zwischen 18 und 30 Jahren. In dieser Zeit findet die Abnabelung vom elterlichen Haushalt statt, und das kostet Geld. Viele junge Menschen sind außerdem wirtschaftlich unerfahren und haben gleichzeitig große materielle Wünsche.

Mit Hilfe der seit 1. Januar 1999 geltenden Insolvenzordnung ist es für jeden Bürger möglich, nach Durchlaufen eines Insolvenzverfahrens von seinen Schulden befreit zu werden. In einer Serie beantwortet GoMoPa alle Fragen rund um die Insolvenz.

Was ist ein Insolvenzverfahren?

“Insolvenz” bedeutet Zahlungsunfähigkeit. Mit Hilfe eines Insolvenzverfahrens können sich überschuldete Menschen von ihren Schulden befreien. Wer zahlungsunfähig ist oder zu werden droht, kann einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens stellen. Das Insolvenzverfahren ist deshalb aus Sicht des Schuldners nicht das Ziel, sondern nur der Weg, den er durchlaufen muß, um schließlich zu der erstrebten Schuldbefreiung zu gelangen.

Gibt es eine Mindestschuldensumme?

Eine Mindestschuldensumme ist nicht vorgeschrieben, das Verfahren kann also theoretisch auch mit 1 Euro Verschuldung betrieben werden. Das Verfahren lohnt sich finanziell für Sie, wenn die Summe der monatlichen Schuldenerhöhung (Zinsen, Kosten, Entschädigungen) dauerhaft größer ist als die Summe des monatlich pfändbaren Einkommens (Gehalt/Lohn, Arbeitslosengeld, Rente, Habenzinsen). Denn in diesem Fall haben Sie keine Aussicht, durch Zahlungen an die Gläubiger jemals Ihre Schulden zu begleichen.

Regel- oder Verbraucherinsolvenzverfahren: Welches Verfahren trifft auf mich zu?

Zu unterscheiden sind das Verbraucherinsolvenzverfahren und das Regelinsolvenzverfahren. Wenn Sie selbständig sind oder einmal selbständig waren und mindestens 20 Gläubiger haben, müssen Sie das Regelinsolvenzverfahren beantragen. Aber auch ehemals Selbständige, gegen die Forderungen aus Arbeitsverhältnissen bestehen, gehören in ein Regelinsolvenzverfahren. Treffen diese Voraussetzungen nicht zu, beantragen Sie ein Verbraucherinsolvenzverfahren.

Von welchen Schulden werde ich befreit und wann?

Sie erhalten Schuldbefreiung durch einen Beschluss des Insolvenzgerichtes nach Abschluss des sechsjährigen Insolvenzverfahrens. Durch den Beschluss werden Sie von allen Schulden befreit, die zum Zeitpunkt der Eröffnung Ihres Insolvenzverfahrens bereits begründet waren. Befreit werden Sie auch von Schulden, die Sie nicht kannten oder die Sie im Verfahren nicht angegeben hatten.

Von welchen Schulden kann ich nicht befreit werden?

Nicht von der Schuldbefreiung umfasst sind Forderungen aus Geldstrafen, Geldbußen, Ordnungsgeldern (die zugehörigen Verfahrenskosten unterliegen dagegen der Schuldbefreiung). Außerdem werden Sie nicht von Forderungen befreit, bei denen Ihnen Gläubiger beweisen können, dass diese Forderungen auf vorsätzlichen unerlaubten Handlungen Ihrerseits beruhen. Die bloße Behauptung eines Gläubigers reicht somit nicht aus. Andere Ausnahmen von der Schuldbefreiung gibt es nicht. Wenn Sie grob fahrlässig falsche oder unvollständige Angaben gemacht haben, besteht allerdings die Gefahr, dass ein betroffener Gläubiger erfolgreich die Versagung Ihrer Schuldbefreiung beantragt. Auch Schulden, die während des Insolvenzverfahrens neu entstehen, werden nicht erlassen.

Wann habe ich Pfändungsschutz?

Sobald das Amtsgericht den Eingang Ihres Insolvenzantrages mit Vergabe einer Verfahrensnummer bestätigt. Sie bekommen vom Amtsgericht ein Schreiben, dass Sie zum Erhalt Ihres Vermögens verpflichtet und jegliche Pfändungen in ihr Vermögen untersagt. Damit können Sie jeden Gläubiger oder Gerichtsvollzieher wegschicken. Bußgelder können Sie damit zum Beispiel ein Jahr lang stunden lassen.

Wie viel kostet ein Insolvenzverfahren?

Die Erfahrungswerte schwanken zwischen 1.000 und 2.500 Euro. Wenn Sie aus eigener Kraft die Kosten nicht aufbringen, können Sie die Stundung (Zahlungsaufschub) der Kosten beantragen. Sollten Sie während des Insolvenzverfahrens pfändbares Einkommen erzielen, werden davon die Kosten des Verfahrens bezahlt. Sind nach dem Insolvenzverfahren noch Kosten übrig, können diese vier Jahre lang zurückgefordert werden. Dabei gelten die Einkommensgrenzen der Prozesskostenhilfe. Die Beratung durch staatlichen Schuldnerberater wie zum Beispiel Peter Zwegat ist kostenlos.

Ich habe kein pfändbares Einkommen, da mein Einkommen zu gering ist. Somit kann ich keinen Betrag zur Schuldenregulierung anbieten. Werde ich trotzdem meine Schulden los?

Ja. In Deutschland gibt es keine Regelung über einen Mindestbetrag, den Gläubiger erhalten müssen.

Meine Frau und ich haben gemeinsam Schulden, können wir zusammen ein Insolvenzverfahren beantragen?

Nein, das Insolvenzverfahren muß von jedem Schuldner einzeln beantragt werden. Sie müssen jeweils einen eigenen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens beim Amtsgericht stellen.

Wie lange dauert ein Insolvenzverfahren?

Das Insolvenzverfahren mit anschließender Restschuldbefreiung dauert sechs Jahre. Beachten Sie bitte, dass dem Verbraucherinsolvenzverfahren noch zwei Verfahrensstufen vorgeschaltet sind. Das ist der Außergerichtliche Einigungsversuch und manchmal das Schuldenbereinigungsplanverfahren. Diese zwei Verfahrensstufen können auch über ein Jahr dauern.

Muss ich vor Eröffnung des Verbraucherinsolvenzverfahrens erst einen Außergerichtlichen Einigungsversuch durchführen? Was ist das?

Der außergerichtliche Einigungsversuch ist die erste Stufe eines Insolvenzverfahrens. Dieser ist im Rahmen des Verbraucherinsolvenzverfahrens zwingend vorgeschrieben. Mit Hilfe einer Schuldnerberatungsstelle oder einem Anwalt wird versucht, sich mit allen Gläubiger zu einigen. An die Gläubiger wird ein Zahlungsplan gesendet. Lehnt ein Gläubiger den Zahlungsplan ab und besteht keine Möglichkeit, mit dem Gläubiger nachzuverhandeln, ist der außergerichtliche Einigungsversuch gescheitert. Die Schuldnerberatungsstelle oder der Anwalt werden Ihnen das Scheitern des Außergerichtlichen Einigungsversuches bescheinigen. Erst mit dieser Bescheinigung können Sie einen Antrag auf Eröffnung des Verbraucherinsolvenzverfahrens bei Gericht stellen.

Wo kann ich ein Verbraucherinsolvenzverfahren beantragen und was muß ich einreichen?

Die Antragsformulare auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens erhalten Sie bei Ihrem jeweils zuständigen Amtsgericht. Am besten geben Sie dort den Antrag mit allen Anlagen vollständig in entsprechender Kopienzahl für die Gläubiger ab.
Dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens wird ein Schuldenbereinigungsplan beigefügt. Der Schuldenbereinigungsplan beinhaltet die Verteilung und Höhe der monatlichen Raten je nach Einkommens- und Vermögensverhältnissen des Schuldners und Interessen der Gläubiger. Vergessen Sie nicht, die Restschuldbefreiung und gegebenenfalls eine Stundung der Verfahrenskosten zu beantragen.

Nachdem ich den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrnes abgegeben hatte, informierte mich das Gericht, dass ein Schuldenbereinigungsplanverfahren durchgeführt wird. Was ist und wie funktioniert das?

Der Schuldenbereinigungsplan wird nicht in jedem Fall durchgeführt. Nur wenn der Richter der Meinung ist, dass der Zahlungsplan von den Gläubigern überwiegend angenommen werden wird, wird der Schuldenbereinigungsplan allen Gläubigern zur Abstimmung vorgelegt. Stimmen mehr als die Hälfte der Gläubiger zu und haben diese die Forderungssummenmehrheit, kann der Richter die Zustimmung der ablehnenden Gläubiger zu diesem Schuldenbereinigungsplan unter bestimmten Voraussetzungen ersetzen. Der Schuldenbereinigungsplan wird dann durch richterlichen Beschluss festgestellt. Der Schuldner muß jetzt mit der Erfüllung des Schuldenbereinigungsplanes beginnen. Lehnt allerdings mindestens die Hälfte der Gläubiger ab, gilt der Schuldenbereinigungsplan als gescheitert. Anschließend wird das Insolvenzverfahren eröffnet. In der Regel wird das Insolvenzverfahren eröffnet, wenn mindestens ein Gläubiger den Schuldenbereinigungsplan ablehnt.

Mein Insolvenzverfahren ist eröffnet worden, was heißt das?

Mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens setzt der Richter einen Insolvenzverwalter ein, welcher das Vermögen des Schuldners verwertet. Außerdem muss der Schuldner seinen pfändbaren Anteil des Einkommens für die Dauer von sechs Jahren an den Treuhänder abführen. Der abzuführende Anteil vom Einkommen richtet sich nach der Pfändungstabelle.

Was bleibt mir als Arbeitnehmer netto?

Knapp 1.200 Euro monatlich netto, obendrauf kommen die Beiträge für Ihre private Kranken- und Pflegeversicherung, zum Beispiel 550 Euro, weiterhin Altersvorsorgebeiträge zum Beispiel für eine berufsständische Pflichtversicherung. Außerdem alle Wochenend- und Schichtzuschläge. Ihnen können durchaus 2.100 Euro im Monat netto zu Ihrer Verfügung vom Arbeitgeber überwiesen werden. Hinzu kommt das komplette Urlaubsgeld und vom Weihnachtsgeld 500 Euro.

Und wenn ich arbeitslos bin?

Dann bekommen Sie höchstens 1.170 Euro überwiesen plus die Beiträge zur Ihrer privaten Krankenversicherung und privaten Pflegeversicherung von insgesamt noch einmal rund 550 Euro (vorausgesetzt, Sie waren zuvor fünf Jahre privat krankenversichert).

Was gehört zum pfändbaren Vermögen?

Zum Vermögen gehören auch Forderungen, die Sie gegen andere haben (zum Beispiel Sparverträge, vermögenswirksame Leistungen, Mietkaution, Genossenschaftsanteile, Anspruch aus einer Lebensversicherung). Die Vermögensverwertung findet im eröffneten Insolvenzverfahren statt (die Zeit zwischen Eröffnungsbeschluss und Ankündigung der Restschuldbefreiung). Sollten Sie nach Ankündigung und vor Erteilung der Restschuldbefreiung erben, fließt die Hälfte des Erbes in die Masse.

Ohne Auto kann ich meine Arbeit nicht ausüben. Wird es trotzdem verwertet?

Wenn es beruflich notwendig ist, muss Ihnen ihr PKW verbleiben. Fahren Sie ein sehr teures Auto (mehr als 7.000 Euro wert), müsste dies verkauft und ersatzweise ein günstigeres angeschafft werden. Der Treuhänder wird auch genau prüfen, ob Sie mit öffentlichen Verkehrsmitteln zur Arbeit gelangen können und ein Auto wirklich unverzichtbar ist.

Ich wohne in einem noch nicht abbezahlten Einfamilienhaus. Wird dieses versteigert? Müssen wir dann ausziehen?

Im eröffneten Insolvenzverfahren wird Ihr Vermögen verwertet. Ihr Haus gehört zum Vermögen. Ob es verwertet wird, entscheiden die Gläubiger, die Ihnen das Haus finanziert haben. Wenn es tatsächlich verkauft bzw. versteigert wird, müssen Sie damit rechnen, dass der neue Eigentümer das Haus selbst nutzen will. Ziehen Sie aber nicht überstürzt aus. Warten Sie ab. Sie dürfen nicht obdachlos gestellt werden. Der Treuhänder kann das Haus auch aus der Insolvenzmasse herausnehmen, wenn zum Beispiel der mögliche Verkaufswert nicht zur Schuldentilgung ausreichen würde und Sie außerdem bereits so alt sind, dass sie gar keine Altersvorsorge mehr aufbauen können, wenn also das Haus ihre Altersorsorge war. Sie müssen also nicht in jedem Fall ihr Haus verlieren. Falls doch eine Zwangsversteigerung droht, gibt es auch die Möglichkeit das Haus zum Beispiel vom Genohaus-Fonds kaufen zu lassen und als Mieter oder Mietkäufer weiter darin zu wohnen.

Wenn meine Lebensversicherung jetzt verwertet wird, bekommt der Treuhänder gar nicht soviel, aber für mich bedeutet das einen wirtschaftlichen Verlust. Kann ich das nicht verhindern?

Zunächst ist es sinnvoll, den aktuellen Rückkaufwert der Versicherung zu erfragen. Auf diese Summe hat der Treuhänder ein Anrecht. In der Regel wird er Ihnen auf Wunsch Gelegenheit geben, die Versicherung für diesen Betrag „freizukaufen“. Sollten also Ihre Familie oder Bekannte in der Lage sein, den aktuellen Wert der Versicherung an den Treuhänder zu zahlen (auch in Raten), kann eine Kündigung vermieden werden und Sie könnten diese ganz normal weiter führen. (Gleiches gilt auch für andere Vermögenswerte wie ein Auto). Allerdings die Anteile an einer berufsständischen Altersvorsorge, die ihr Arbeitgeber einzahlt, sind für den Treuhänder tabu. Sie kommen ja auch nicht vor Rentenbeginn an. Auch alle Riesterverträge sind pfändungssicher.

Wie steht es mit meinen vermögenswirsamen Leistungen zum Beispiel in Fonds?

Die Fonds-Anlage wird vom Treuhänder gekündigt, der Istbetrag kommt zur Masse. Dann gibt der Treuhänder die Sparform wieder frei. Ihr Arbeitgeber kann für Sie weiter die vermögenswirksame Anlage bezahlen. Das Geld gehört ab da Ihnen.

Was ist mit meinem Lohnsteuerjahresausgleich?

Der geht alle sieben Jahre des Gesamtverfahrens komplett an den Treuhänder. Ausnahme: Sie sind selbständig, dann können Sie die neuen Werbekosten nicht nur von der Steuer absetzen, sondern auch gegenüber dem Treuhänder.

Kann ich mich während des Verfahrens selbstständig machen?

Berufliche Veränderungen müssen ab der Eröffnung des Verfahrens immer mit Ihrem Treuhänder abgesprochen werden. Dieser müsste Ihrem Plan, sich selbständig zu machen, zustimmen. Da der Treuhänder zum Teil für Ihre laufenden Zahlungsverpflichtungen wie Steuerzahlungen persönlich haftet, kann es sein, dass er nicht bereit ist, die Risiken einer Selbständigkeit mitzutragen. Suchen Sie diesbezüglich also frühzeitig das Gespräch mit Ihrem Treuhänder.

Kann ich noch eine ec-Karte beantragen?

Die Sparkassen müssen Ihnen ein kostenloses Konto eröffnen. Eine ec-Karte mit Geheimzahl bekommen Sie auch auf Guthabenbasis. Sie bekommen keinen Dispokredit. Sie bekommen gar keinen Kredit.

Was passiert mit meinem Handy-Vertrag?

Mobilcom stellt Sie auf prepaid um. Waren Sie Altkunde bei O2 ändert sich nichts, auch als Altkunde bei T-Mobile ändert sich nichts. Firmen wie Alice oder Arcor geben ihnen auch einen Telefonanschluss mit Internetflatrate. Telekom verlangt eine Vorauszahlung. Versandhäuser liefern nur per Nachnahme.

Wann bekomme ich keine Restschuldbefreiung?

Die Gefahr der Versagung der Restschuldbefreiung ist gegeben, wenn Sie in den letzten 2 Jahren Wertgegenstände verschenkt oder in den letzten 4 Jahren unter Preis an nahestehende Personen verkauft haben (Vermögensverschiebung). Die Gläubiger können beantragen, dass Sie nicht von den Schulden befreit werden, wenn Sie wegen einer Insolvenzstraftat bereits eine rechtskräftig verurteilt worden sind, in den letzten drei Jahren vor Antragstellung falsche Angaben über die wirtschaftlichen Verhältnisse gemacht wurden, um einen Kredit oder Leistungen aus öffentlichen Kassen zu erhalten oder Zahlungen an diese zu vermeiden, im Jahr vor der Antragstellung Vermögen verschwendet wurde oder so unangemessene Schulden gemacht wurden, dass Zahlungen an die Gläubiger dadurch unmöglich wurden, während des Insolvenzverfahrens falsche Angaben in den Vermögens-, Einkommens-, Gläubiger- oder Forderungsverzeichnissen gemacht wurden, Auskunfts- und Mitwirkungspflichten verletzt wurden. Prüfen Sie vor Einleitung des Insolvenzverfahrens, ob solche Ausschlussgründe bei Ihnen vorliegen.

Was ist eine Wohlverhaltsperiode?

Nach Abschluss des Insolvenzverfahrens beginnt die Wohlverhaltsperiode. In dieser Zeit muss der Schuldner folgende Pflichten erfüllen: Alle Einkünfte offen legen, den pfändbaren Teil des Einkommens an den Treuhänder abführen, Zahlungen ausschließlich an den Treuhänder leisten, das heißt, keinen Gläubiger bevorzugen, dem Treuhänder und dem Gericht Mitteilung über jeden Arbeitsplatz- oder Wohnungswechsel machen, im Falle von Arbeitslosigkeit sich um Arbeit bemühen und jede zumutbare Arbeit annehmen, ererbtes Vermögen zur Hälfte an den Treuhänder abführen.

Verletzt der Schuldner eine der aufgeführten Pflichten, kann das Gericht auf Antrag eines Gläubigers, die Restschuldbefreiung verweigern. Weiterhin kann die Restschuldbefreiung versagt werden, wenn in dieser Zeit eine rechtskräftige Verurteilung wegen einer Insolvenzstraftat erfolgt.

Die Bundesregierung arbeitet gerade an einer Reform der Verbraucherinsolvenz, wer wird davon profitieren?

Die geplante Reform der Verbraucherinsolvenz trägt dem Verbraucherschutz im besonderen Maße Rechnung. Der Gesetzentwurf sieht vor, auch dem völlig mittellosen Verbraucher den Schutz vor Zwang­svoll­streckungs­maßnahmen und eine umfassende Entschuldung auch ohne Eröffnung eines Insolvenzverfahrens zu ermöglichen.

Bislang galt diese Option nur während bzw. nach Durchführung eines Insolvenzverfahrens. Dies ist bei mittellosen Schuldnern jedoch regelmäßig überflüssig, da es für die Gläubiger keinen Ertrag bringt. Nun soll nach Abweisung des Insolvenzverfahrens unmittelbar in das so genannte Verfahren der Restschuldbefreiung übergegangen werden. Zur Zeit dauern die Beratungen im Deutschen Bundestag zu diesem Thema an.

Warum brauchen wir ein vereinfachtes Entschuldungsverfahrens?

Unser heutiges Verbraucherinsolvenzverfahren ist zu teuer und zu bürokratisch in Anbetracht der Tatsache, dass von 80 Prozent der Schuldner keine relevanten Einkünfte zu erwarten sind. Ist ein Schuldner nachweislich völlig mittellos, so wird ein Insolvenzverfahren aber seinen Zweck verfehlen. In dieser Situation ist es ausreichend, wenn eine sorgfältige Ermittlung der Vermögensverhältnisse des Schuldners erfolgt.

 

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