GoMoPa28. Juli 2020 | 21:09 | Lesedauer ca. 4 min | Autor: GoMoPa-Redakteur SS

GoMoPa vor BGH und EuGH: Mutmasslicher Abzocker Dr. Uwe K. beisst ins Leere


GoMoPa deckte 2015 in mehreren Artikeln auf, wie das Berliner Unternehmerpaar Dr. Uwe K. (50) und Lebensgefährtin Elena T. (48) privat ein Luxusleben genoss, während Anleger in einem von ihnen mitverantworteten Finanzanlagen-Firmengeflecht um eine Patio Direkt Gruppe aus Berlin und eine Invensys Financial Group aus Lugano in der Schweiz mutmasslich mindestens 120 Millionen Euro verloren haben.

Die Millionen sollen als Nachrangdarlehen und Inhaberschuldverschreibungen geflossen sein, obwohl den Unternehmern die dafür nötige Lizenz fehlte.

Dr. K.und seine zeitweilige Prokuristin T. wollen nun erreichen, dass die Öffentlichkeit diesen Skandal vergisst. Erst forderten Sie GoMoPa zur Unterlassung auf. Was GoMoPa verweigerte.

Dann forderten sie den Suchdienst Google auf, die Artikel in der Suche auszulisten, also nicht mehr anzuzeigen (Recht auf Vergessen). Auch Google verweigerte das.

Das Unternehmerpaar klagte nun gegen Google durch alle Instanzen und beisst vor deutschen Gerichten ins Leere.

Schon das Landgericht Köln (Urteil vom 22. November 2017 – 28 O 492/15) und das Oberlandesgericht Köln (Urteil vom 8. November 2018 – 15 U 178/17) haben jeweils die Klage von Dr. K. und Elena T. abgewiesen.

Der Bundesgerichtshof entschied nun am 27. Juli 2020, das Verfahren auszusetzen und dem Gerichtshof der Europäischen Union zwei Fragen zur Vorabentscheidung vorzulegen (Aktenzeichen: VI ZR 476/18):

Erstens, ob Google einen Artikel auslisten muss, wenn der Betroffene die Tatsachen im Artikel einfach nur bestreitet oder ob der Betroffene dazu ein Urteil (wie etwa eine einstweilige Verfügung) vorlegen muss.

Zweitens, ob Bilder in einer Vorschau (thumbnails) auch ohne den Artikelinhalt angezeigt werden dürfen.

Einen Rechtsschutz gegen GoMoPa, zum Beispiel in Form einer einstweiligen Verfügung, haben Dr. K. und die Architektin Elena T. nicht erlangt.

 

Organigramm Invensys / PatioOrganigramm Invensys / Patio

Zeitgleich mit der damaligen Veröffentlichung von GoMoPa hat die Schweizer Eidgenössische Finanzmarktaufsicht mit Verfügung vom 4. Juni 2015 den Verwaltungsratspräsidenten Dr. Uwe K., der neben Berlin auch in Morcote in der Schweiz lebte, von seinem Amt bei der Invensys International Business & Portfolio Consulting AG aus Lugano enthoben und zwei Untersuchungsbeauftragte eingesetzt. An diese Investitionsgesellschaft sollten die Anlegergelder als Kredite ausgereicht werden, wie aus einem Organigramm hervorgeht.

Gemäss Verfügung der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht FINMA vom 13. Oktober 2016 wurde dann die Invensys International Business & Portfolio Consulting AG, Pfäffikon aufgelöst und in Liquidation gesetzt.

Befeuert wurden die Sorgen durch eine Bekanntmachung der Liechtensteiner Finanzmarktaufsicht FMA über die Liechtensteiner Invensys Asset Management AG, die am 30. April 2015, nur drei Wochen vor der Liquidierung der Schweizer Invensys Asset Management SA, auf eine Verlängerung der Bewilligung als Vermögensverwaltungsgesellschaft verzichtete, obwohl sie noch mit der Verwaltung von Patio Direkt Fonds betraut ist.

Die FMA teilte mit:

Die Invensys Asset Management AG, Aeulestrasse 50, 9490 Vaduz, hat per 21. April 2015 schriftlich auf die am 27. Juli 2009 durch die Finanzmarktaufsicht (FMA) Liechtenstein erteilte Bewilligung als Vermögensverwaltungsgesellschaft verzichtet.

Aufgrund des schriftlichen Verzichts auf die Bewilligung als Vermögensverwaltungsgesellschaft ist die Bewilligung nach Art. 30 Abs. 1 Bst. c VVG per 21. April 2015 erloschen. Der Invensys Asset Management AG ist es deshalb untersagt, weiterhin Vermögensverwaltungsdienstleistungen nach Art. 3 VVG zu erbringen oder zu vermitteln.

Vor allem die Vermittler fragen sich, ob das Kapital, dass sie über die etwa 30 Produkte aus dem Umfeld der Invensys eingesammelt haben oder in Zukunft einsammeln sollen, tatsächlich gewinnbringend investiert wurde, und wie vom Management kolportiert jährlich zweistellige Renditen erwirtschaftet wurden.

Eine zunächst zugesagte Stellungnahme hatte Dr. K. schließlich gegenüber GoMoPa abgelehnt.

Nun die Erpressungs-Lüge über GoMoPa

Um die GoMoPa-Artikel vor Gericht in Zweifel zu ziehen, tischten Dr. K. und seine Lebensgefährtin dem obersten deutschen Gericht eine Lüge auf: Sie seien von GoMoPa erpresst worden.

Das geht aus einer Presseerklärung des BGH vom 27. Juli 2020 hervor. Darin heißt es:

Über das Geschäftsmodell der Betreiberin der Webseite wurde seinerseits kritisch berichtet, unter anderem mit dem Vorwurf, sie versuche, Unternehmen zu erpressen, indem sie zunächst negative Berichte veröffentliche und danach anbiete, gegen ein sogenanntes Schutzgeld die Berichte zu löschen beziehungsweise die negative Berichterstattung zu verhindern.

Die Kläger machen geltend, ebenfalls erpresst worden zu sein.

GoMoPa hat mehrere Presseanfragen an die Unternehmensgruppe und an Dr. Uwe K. persönlich gestellt. Deren Beantwortung wurden mit Hinweis auf das Revisionsverfahren in der Schweiz abgelehnt.

GoMoPa hat weder Dr. K. oder dessen Lebensgefährtin noch sonst jemanden erpresst.

Die seinerzeitige kritische Berichterstattung über angebliche Erpressungsvorwürfe waren Erfindungen des inzwischen verurteilten S&K-Veruntreuers Stephan Schäfer (41) aus Swisstal, der die Verleumdung von GoMoPa in einer Vertriebs-E-Mail vom 23. Juli 2012 mit den Worten ankündigte:

Sollten wir vielleicht sogar selber aktiv in den medien verbreiten das wir erpresst werden von maurischat?

Dann haben seine berichte gegen uns keine wirkung mehr!?

Sowie des Hamburger Kaufmannes Andreas Wohlers (57).

In einer Gerichtsverhandlung vom 29. Mai 2015 vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht (9. Zivilsenat) gab der Kaufmann Wohlers folgende Erklärung zum Aktenzeichen 9498/14 OLG Hamm, 334 0 142/12 LG Hamburg ab.

Hinsichtlich der Veröffentlichung in der ZEIT mit der Überschrift “Jetzt Du wieder! Gruß Klaus” vom 16.03.2013 gibt der Kläger vor dem Protokoll gegenüber der Beklagten folgende Erklärungen ab:

a) Hinsichtlich der Einforderung der Rate von Euro 175.500,- hat eine Nötigung, Bedrohung oder gar eine Erpressung zum Nachteil meiner Person weder durch Herrn Maurischat noch durch die Beklagte stattgefunden. Gleiches gilt für die Unterzeichnung der Beteiligungserklärung an der Firma GoMoPa-Control Inc. vom 23.04.2012 sowie für die Unterzeichnung des Schuldanerkenntnisses vom 01.06.2012.

b) Ich kann nicht bestätigen, dass die im ZEIT-Artikel mit der Überschrift “Jetzt Du wieder! Gruß Klaus” vom 16.03.2013 erwähnten anonymen E-Mails und SMS aus dem Umfeld von GoMoPa oder Herrn Klaus Maurischat stammen.

Damit fiel die Erpressungs-Story DER ZEIT, die ja auf den E-Mail-Verkehr mit dem Kaufmann fußt, wie ein Kartenhaus zusammen.

Auch die Süddeutsche Zeitung, der im Auftrag eines gesuchten Betrügers gefälschte Unterlagen zugespielt worden waren, konnte trotz intensivster Recherche nicht ein einziges Erpressungsopfer finden. Weil es keines gibt.

Aus ganz normalen Beratungsverträgen (Consulting steht im Firmennamen: Goldman Morgenstern & Partners Consulting LLC, andere Medien haben Werbepartner) wurden plötzlich erpresste Verträge gemacht. Der Rechercheverbund konnte keine Bestätigung für diese Legende finden.

Die Süddeutsche Zeitung gestand schließlich am 8. April 2015 ein:

SZ und NDR haben mehr als ein Dutzend Firmen, die mit Gomopa einen Beratungsvertrag abgeschlossen haben, per E-Mail kontaktiert.

Keines der Unternehmen kritisierte in seiner schriftlichen Antwort den Geschäftspartner Gomopa.

GoMoPa-Präsident Klaus Maurischat hat von der neuerlichen Erpressungs-Behauptung durch Dr. Uwe K. und Elena T. über ihn erst aus der Presseerklärung des BGH zum Auslistungsbegehren gegen den Internet-Suchdienst von Google (“Recht auf Vergessenwerden”) vom 27. Juni 2020 erfahren. Nun denn…




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