Seit Jahrzehnten sind deutsche Verbraucher geradezu auf Gütesiegel dressiert: Etwa der TÜV oder die Wirtschaftsprüfgesellschaft KPMG – was von ihnen für “gut” oder gar “sehr gut” befunden wird, kann gar nicht schlecht sein, so das Denken.
Das kann gefährlich werden, wenn es dabei um eine so weitreichende und komplexe Entscheidung wie etwa das richtige Modell für die Altersvorsorge geht, warnt Finanzexperte Ralf Scherfling von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf.
Seriosität muss immer hinterfragt werden. Das geht zum Beispiel mit Hilfe der Schweizer Wirtschaftsauskunft Scoredex.
Auch als seriös geltende Siegel wie die von KPMG oder dem TÜV sind längst nicht immer glaubwürdig, wie die Praxis zeigt. Denn wie viele andere Gütesiegel-Vergeber auch sind KPMG und der TÜV auf Profit ausgerichtete Unternehmen und darauf angewiesen, dass andere Unternehmen Produkte bei ihnen testen lassen. Fallen die Tests zu oft negativ aus, kommt irgendwann niemand mehr. Dieses Dilemma lässt sich kaum aufbrechen.
KPMG und das Gold
Ein Stresstest der KPMG AG aus Berlin Tiergarten vom Oktober 2014 und eine Bescheinigung zum Stichtag zum 3. November 2014 suggerierten Anlegern, dass bei den Goldbeständen der Berliner Wirtschafts- und Finanzstiftung (BWF) hinsichtlich der Echtheit und der Soll-/Istbestände alles in Ordnung war. Wenige Monate später platzte der Falschgold-Betrug der BWF-Stiftung bei einer Razzia in Zehlendorf.
Der Vorsitzende Richter der 14. Wirtschaftskammer stellte am 24. Juli 2017 am Landgericht Berlin fest:
Es hat nie einen Handel mit Gold gegeben.
Der Gründer der BWF-Stifung, Gerald S. (58), wurde an diesem Tag zu 6 Jahren Haft wegen banden- und gewerbsmäßigen Betruges verurteilt.
6.000 Anleger haben beim Insolvenzverwalter der BWF-Stiftung einen Schaden von 48 Millionen Euro angemeldet, 12 Millionen Euro waren aber nur bei der Razzia vom 25. Februar 2015 im Tresor der Zehlendorfer Villa. Der Rest waren bestellte Dummys aus China, die der Goldhändler angeblich zum Schutz vor Überfällen bestellt habe.
Marita Reuter, Pressesprecherin der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft sagte gegenüber procontra:
Wir bitten um Verständnis, dass wir uns zu unseren Aufträgen aufgrund der gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht nicht äußern dürfen.
Der TÜV SÜD und Immobilien: