Wer den Finanznachrichtendienst GoMoPa.net gelesen hat, wusste schon vor sieben Jahren, dass die Wirecard AG aus Aschheim bei München ein mutmaßlicher Geldwäscher für in Deutschland verbotenes Online-Glücksspiel ist.
Die Meldung “Wirecardcard Bank AG wegen Geldwäsche angezeigt” von GoMoPa.net wurde damals von der so genannten seriösen Presselandschaft als Wirecard-Falschmeldung gerügt. Nun entpuppt sie sich als wahr. Die Paradise Papers, die nun von investigativen Journalisten mit Hauptsitz in Washington D.C. herausgegeben wurden, bestätigen, dass es genauso ist, wie GoMoPa.net es schon damals geschrieben hat.
Und wieder stürzte die Aktie des Zahlungsdienstleisters ab. Am heutigen Nachmittag bis zu 6 Prozent minus, damals gar um 30 Prozent.
Händler verwiesen diesmal auf einen Bericht der Süddeutschen Zeitung vom gestrigen Dienstag. Danach soll der Glücksspielanbieter Tipico aus Malta über Wirecard widerrechtlich Ein- und Auszahlungen abgewickelt haben.
Dem Bericht zufolge soll Tipico im Internet Spiele wie Roulette angeboten haben. Dies gilt auch für die Abwicklung entsprechender Ein- und Auszahlungen, schreibt die SZ.
Die Wirecard Bank AG soll ein Konto für Tipico führen, über das Gewinne aus Online-Kasinospielen an deutsche Kunden ausgezahlt werden, die nicht von Schleswig-Holstein aus gespielt haben.
Auch der hierzulande illegale Anbieter OCG International Ltd. aus Malta und Dachorganisation Oriental City Group PLC in Hong Kong, der die Seiten Onlinecasino.de und Onlinecasino.eu betreibt, sei Kunde. Die Bank akzeptiere nachweislich Zahlungen deutscher Spieler auf ein Konto des Anbieters.
Nach Auffassung des niedersächsischen Innenministeriums und von Juristen verstosse dies gegen den Glücksspiel-Staatsvertrag.
Wirecard AG – der Name des 1999 gegründeten und mittlerweile 6 Milliarden Euro Marktkapitalisierung schweren Börsenwunders (manager magazin) tauchte vor sieben Jahren in einer FBI-Akte über illegale Geldtransfers auf.
Wirecard soll laut diesen Unterlagen, die GoMoPa.net vorliegen, im Jahr 2009 allein im Auftrag der damaligen englischen Immobilienfirma Bluetool Limited, die ein Business-Kind von Spitzen-Wirecard-Vertrieblern (Head of Sales) war, 5,7 Millionen US-Dollar (5,248 Millionen Euro) nach Florida an den seinerzeit dort lebenden Berliner Immoblienmakler Michael Olaf Schütt überwiesen haben.
Allerdings, so das FBI, waren die Gelder nicht für Immobiliengeschäfte bestimmt, sondern dienten dazu, illegale Gewinne aus verbotenen Glücksspielen in Online-Casinos auszuzahlen.
Schütt hat gestanden, über Briefkastenfirmen illegale Online-Gambling-Erlöse in Höhe von 70 Millionen Euro an gut 20.000 amerikanische und kanadische Pokerspieler transferiert zu haben.
Die Wirecard AG wies jetzt wie schon damals gegenüber GoMoPa.net die Vorwürfe entschieden zurück:
“Wir verhalten uns hier zu hundert Prozent rechtskonform”, erklärte eine Unternehmenssprecherin am Mittwoch-Vormittag gegenüber BÖRSE ONLINE.
Noch am 21. April 2017 hielt das manager magazin dem Finanznachrichtendienst GoMoPa.net die angebliche Falschmeldung über Wirecard vor.
2010 folgte der Angriff des zwielichtigen Finanznachrichtendiensts Gomopa, der die Wirecard-Aktie mit einer Falschmeldung einkrachen ließ.
Sieben Monate später muss nun dasselbe manager magazin eingestehen, dass die Wirecard AG mit ihrer Wirecard Bank eine mögliche Straftat begangen haben soll: Mutmaßlich Beihilfe zur Veranstaltung von unerlaubtem Glücksspiel sowie den Straftatbestand der Geldwäsche:
Banken wie die Wirecard Bank führen für Offshore-Glücksspielanbieter Konten, über die Auszahlungen an Spieler abgewickelt würden.
Und das manager magazin schreibt heute weiter:
Die Zahlungsabwicklung könne “nach hiesiger Einschätzung eine Straftat der Beihilfe zur Veranstaltung von unerlaubtem Glücksspiel” und den “Straftatbestand der Geldwäsche” erfüllen, zitierte die “SZ” das niedersächsische Innenministerium sowie mehrere Banken- und Strafrechtsexperten.
Das Ministerium in Hannover sei bundesweit für die Aufsicht über derartige Zahlungsströme zuständig.
Die Kasino-Anbieter sehen sich indes im Recht.