Christian Siewert4. Mai 2015 | 19:10 | Lesedauer ca. 4 min | Autor: GoMoPa-Redakteurin CR

EBBF AG Genusschein-Schwindel: Steuerberater Christian Siewert muss persönlich haften


Vielleicht wäre es besser gewesen, der Berliner Steuerberater Christian Siewert (52) hätte seine Firma HKSH Treuhandgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft mbH aus Berlin Schöneberg (Rembrandtstraße 8) nicht nach elf Jahren am 2. Oktober 2014 aufgelöst. Denn nun muss Siewert ganz allein für die Beihilfe zum Genusschein-Schwindel des Münchener E-Learning-Fonds EBBF AG haften.

 

Trotz seiner Beteuerung, er sei unschuldig und habe nur neutral gehandelt, entschied das Landgericht Berlin am 25. März 2015, dass Siewert auch persönlich für die Anlegerschäden zu haften hat, teilte der Berliner Rechtsanwalt Christian Röhlke, der das Urteil erstritt, dem Finanznachrichtendienst GoMoPa.net mit.

Siewert hat als Geschäftsführer der HKSH (die Buschstaben stehen für die Partnergemeinschaft der Steuerberater Peter Hansing, Peter Kleppek, Bernd Hirsche und Christian Siewert, die in der Menzelstraße 1 in Berlin Friedenau als S-Tax Steuerberatungsgesellschaft weiter agieren) einen Besorgungsvertrag mit der EBBF AG gehabt.

Rechtsanwalt Christian- Heinrich Röhlke aus Berlin MitteRechtsanwalt Christian- Heinrich Röhlke aus Berlin Mitte

Die Besorgung beinhaltete die treuhänderische Entgegennahme des Genussscheinkapitals auf dem HKSH-Konto bei der Berliner Bank AG, die Annahme der Genussscheine von der beauftragten Druckerei sowie die Aushändigung beziehungsweise den Versand an die Anleger.

Die EBBF AG, diese Buchstaben stehen für Europäischer Bildungs- und Berufsbildungsförderkreis, hatte und hat für den Genusschein-Verkauf mit unbedingter Rückzahlung gar keine Banklizenz.

Der Berliner Computerfachmann Manfred Herbert Geske (75) war Initiator und hatte die Genusscheine ab 1.000 Euro plus 5 Prozent Agio in den Jahren 2005 und 2007 mit dem Versprechen verkauft, er werde 70 Millionen Euro einsammeln und 80 Prozent davon in E-Learning-Institute und gemanagte Finanzanlagen mit Kapitalgarantie einzahlen.

109 Berliner und Brandenburger Kleinanleger glaubten ihm und zahlten 810.100 Euro bei der HKSH ein.

Rund ein Drittel der Gelder hob Geske bar ohne Verwendungszweck ab, der Rest ging an seine beiden Firmen UNIRVM.AG und Unitec.net AG, bei denen keine nennenswerten geschäftlichen Aktivitäten festgestellt werden konnten.

Nach einem umfassenden Geständnis wurde Geske am 19. Februar 2009 rechtskräftig zu zwei Jahren und zehn Monaten Haft verurteilt, Geschäftsnummer: (214) 3 WI Js 2009/09 Ls (30/08).

Gegen Treuhänder Christian Siewert wurde nie ermittelt. Schadensersatzansprüche blockte er mit Ausreden ab:




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