UDI7. Mai 2021 | 13:12 | Lesedauer ca. 5 min | Autor: GoMoPa-Redakteur JS

Die UDI-Pistole für Nachranganleger: Insolvenz oder Verzicht auf 86 Prozent


Er sollte die UDI-Karre aus dem Dreck ziehen. Nun will er den Anlegern in mehreren Fällen 86 Prozent ihrer Nachrangdarlehensforderungen für 1 Euro abkaufen.

 

Der nordrhein-westfälische Krisenstrukturierer und angebliche Experte für Firmenoptimierungen Rainer Johannes Langnickel aus Meerbusch und Bergheim hatte im Oktober die Projekte-Geschäftsführerfirma UDI GmbH aus Roth vom bayerischen Ingenieur Stefan Keller aus Aschheim gekauft. Keller trat zurück. Langnickel übernahm seinen Posten.

 

Der bayerische Ingenieur Stefan Keller (56, rechts) aus Aschheim trat im Oktober 2020 als UDI-Geschäftsführer zurück und hat die Projekte-Geschäftsführerfirma UDI GmbH aus Roth (Kellerweg 12), die mit den letzten veröffentlichten Geschäftszahlen 2019 eine nicht durch Eigenkapital gedeckten Verlust von fast 2,1 Millionen Euro aufwies, an den neuen Geschäftsführer und Krisenstrukturierer Rainer Johannes Langnickel (53) aus Meerbusch und Bergheim (Nordrhein-Westfalen) verkauft. © Pressefoto te management / UDIDer bayerische Ingenieur Stefan Keller (56, rechts) aus Aschheim trat im Oktober 2020 als UDI-Gesch� ... mehrDer bayerische Ingenieur Stefan Keller (56, rechts) aus Aschheim trat im Oktober 2020 als UDI-Geschäftsführer zurück und hat die Projekte-Geschäftsführerfirma UDI GmbH aus Roth (Kellerweg 12), die mit den letzten veröffentlichten Geschäftszahlen 2019 eine nicht durch Eigenkapital gedeckten Verlust von fast 2,1 Millionen Euro aufwies, an den neuen Geschäftsführer und Krisenstrukturierer Rainer Johannes Langnickel (53) aus Meerbusch und Bergheim (Nordrhein-Westfalen) verkauft. © Pressefoto te management / UDI

 

Doch die Strukturierung sieht nun so aus, dass Langnickel die Firmensitze etlicher UDI-Festzins-Gesellschaften ins sächsische Chemnitz verlagerte und die 6.200 UDI-Anleger ihre Nachrangdarlehensforderungen zum allergrößten Teil für einen Appel und ein Ei an eine neugegründete Langnickel-Firma verkaufen sollen.

Das Ganze mit entsrechender Drohkulisse.

Alle Anleger erhalten dieser Tage Post mit der Hiobs-Botschaft:

Drohender Ausfall Ihrer Kapitalanlage.

Langnickel unterbreitet darin den Anlegern ein Kaufangebot und setzt den Anlegern zugleich die Pistole auf die Brust.

Motto: Verkauft die Nachrangdarlehen mit einem Verlust von 86 Prozent wie im Fall UDI Energie Festzins VIII GmbH & Co. KG, die 2014 und 2015 9 Millionen Euro Nachrangsdarlehen eingesammelt hat, oder es ergeht Euch wie aktuell den Nachrangdarlehensgebern der UDI Energie Festzins VI GmbH & Co. KG.

Bei letzter hatte die deutsche Finanzaufsicht BaFin die Nachrangdarlehensklausel nicht anerkannt, die Beteiligung als unerlaubtes Einlagengeschäft eingestuft und mit Bescheid vom 18. Februar 2021 die Einstellung und Abwicklung angeordnet.

Insolvenz statt Rückabwicklung

Rainer Langnickel schreibt nun in seinem Brief an die UDI-Anleger:

Da die Emittentin die Gelder langfristig an Projekte ausgereicht hat, war die Rückabwicklung nicht umsetzbar und die Gesellschaft musste aufgrund der Anordnung der BaFin Insolvenz anmelden.

Die Insolvenz hat womöglich einen Totalverlust der Kapitalanlage für die betroffenen Anleger zur Folge.

Diese nun insolvente Projektgesellschaft UDI Energie Festzins VI GmbH & Co. KG hat 2013 rund 6,6 Millionen Euro von Anlegern eingesammelt.

Am 29. April 2021 hat das Amtsgericht Leipzig nun für die UDI Energie Festzins VI GmbH & Co. KG (UDI EFZ VI) ein Insolvenzverfahren eröffnet (Aktenzeichen: 401 IN 775/21). Zum Sachwalter wurde Dr. Jürgen Wallner aus Leipzig bestellt.

Da die von der BaFin beanstandeten Nachrangklauseln bei den meisten UDI-Beteiligungen angewandt wurden, sind auch diese von einem Abwicklungs-Bescheid bedroht, zeichnet Langnickel ein düsteres Bild.

Bis zu 200 Millionen Euro Nachrangdarlehen, die in den Jahren 2011 bis 2018 aufgelegt wurden, könnten davon betroffen sein.

Wer aber bis zum 21. Mai 2021 zum Beispiel 86 Prozent seiner Nachrangdarlehensforderungen für 1 Euro an die Rother Firma U 20 Prevent GmbH von Rainer Langnickel verkauft, die er wohl eigens dafür am 26. Februar 2021 gegründet hat, kann in den nächsten 5 Jahren mit einer Rückzahlung von 14 Prozent rechnen. Bei einer Abwicklungsanordnung bekämen die Anleger laut Langnickel nur 7 Prozent.

Das Angebot für den Kauf von 86 Prozent der Nachrangdarlehensforderungen für 1 Euro gilt neben dem bereits erwähnten UDI Festzins VIII auch noch beim UDI Festzins VII aus dem Jahr 2011 (6 Millionen Euro Anlegerkapital) sowie UDI Festzins IX aus dem Jahr 2015 (9,226 Millionen Euro Anlegerkapital).

Auf 87 Prozent ihres Kapitals sollen die Anleger beim UDI Energie Festzins V aus dem Jahr 2013 (7,332 Millionen Euro) verzichten.

85 Prozent Verzicht sollen es beim UDI Festzins IV aus dem Jahr 2012 (7,36 Millionen Euro), beim UDI Fenstzins 10 aus dem Jahr 2016 (10 Millionen Euro) und beim UDI Festzins 11 aus den Jahren 2016 und 2017 (15 Millionen Euro) sein.

83 Prozent Verzicht sollen die Anleger beim UDI Festzins III aus dem Jahr 2012 mit 9 Millionen Euro üben. Ebenso beim UDI Festzins VII aus den Jahren 2013 und 2014 mit 7,425 Millionen Euro.

75 Prozent will Langnickel für 1 Euro an Nachrangdarlehensforderungen beim UDI Energie Festzins 12 aus dem Jahr 2017 kaufen, in den die Anleger 15 Millionen Euro investierten.

50 Prozent sollen die Anleger für 1 Euro beim UDI Energie Festzins 13 aus dem Jahr 2018 verkaufen, in den sie 14,97 Millionen Euro investierten.

40 Prozent Nachrangdarlehens-Anteile für 1 Euro nimmt Langnickel den Anlegern des UDI Energie Festzins aus den Jahren 2018 und 2019 ab, in den sie 12,788 Millionen Euro investierten.

Langnickel baut Druck auf, denn er braucht für die Umsetzung seines Plans eine hohe Zustimmungsquote. Er betont in dem Anlegerschreiben:

Nur wenn möglichst alle Investoren zustimmen, kann es uns gemeinsam gelingen, Ihre Chance auf eine höhere Rückzahlung zu wahren!

Dem Anschreiben beigefügt ist ein vierseitiger Vertrag, den AnlegerInnen in dreifacher Ausfertigung zurücksenden sollen.

 

In der Vorbemerkung wird erklärt:

Die Rechtsposition des Anlegers wird durch die vorliegende Vereinbarung zwar verschlechtert.

Der Anleger nimmt dies aber in Kauf, um seinen Beitrag dazu zu leisten, eine Insolvenz der Emittentin zu vermeiden.

Falls die BaFin allerdings eine Abwicklungsanordnung treffen sollte, greift Paragraph 1 Absatz 7 des Vertrages. Dann würden AnlegerInnen zum Beispiel beim UDI EFZ VIII auch die Restforderung an die U 20 Prevent GmbH abtreten und dafür die Hälfte der Restforderung oder sieben Prozent der jetzigen Forderung erhalten.

Mit dem Forderungsverzicht verbunden ist außerdem ein Verlust von Zinsansprüchen aus der Vergangenheit und für die Zukunft. Auch für eventuelle Verzugszinsen wird ein Verzicht erklärt.

Und gemäß Paragraph 1 Absatz 1d werden noch “sämtliche sonstigen Ansprüche und Rechte des Anlegers aus und im Zusammenhang mit dem Abschluss des Nachrangdarlehensvertrages, gleich aus welchem Rechtsgrund, und gleich ob bekannt oder unbekannt, gegenüber der Emittentin und allen Dritten, insbesondere gegenüber den Vermittlern der Kapitalanlage” abgetreten.

In dem Schreiben wird die Verantwortung für den Insolvenzantrag bei der UDI EFZ VI mit der Abwicklungsanordnung der BaFin verknüpft.

 

Dazu befragt, teilte die Finanzaufsicht gegenüber dem bayerischen Investmentcheck.de von Stefan Loipfinger aus Rosenheim mit:

Wenn Anlegerinnen und Anleger Teile ihres Investments verlieren, weil die BaFin gegen ohne Erlaubnis tätige Unternehmen vorgeht, dann ist unser Einschreiten nicht die Ursache für den Verlust – sondern vielmehr die Tatsache, dass ein Unternehmen ein Geschäft überhaupt erst illegal betreibt und es in diesem Rahmen in der Regel auch schlecht führt.

Schon seit einigen Wochen diskutieren UDI-AnlegerInnen im Forum investmentcheck.community über die Verlegung von verschiedenen Firmensitzen nach Chemnitz. Jetzt wird klar, was die Hintergründe dafür waren.

Der Großteil der UDI-Vermögensanlagen (UDI Energie Festzins, UDI Immo Sprint, te Solar, te energy sprint) befinden sich seit Oktober 2020 unter neuer Führung von Langnickel.

 

Für Stefan Keller, Geschäftsführer der te management, ist die Übergabeentscheidung “ein logischer Schritt in der Weiterentwicklung der UDI-Gruppe”, aber auch der te management:

Seit der Übernahme der UDI-Gruppe war es unser oberstes Anliegen, die Situation in den verschiedenen Projektgesellschaften zu verbessern und diese in einen guten Zustand zu bringen. Nachdem uns das nun gelungen ist, sehen wir den Zeitpunkt als gekommen an, die weitere Strukturierung in die Hände eines kompetenten und dafür spezialisierten Partners zu übergeben.

Diesen Partner haben wir mit Dalasy gefunden.

(Anmerkung der Redaktion: Bei der Düsseldorfer Dalasy Beteiligungs und Kapitalmanagement GmbH, die aus einer Dalasy Models GmbH hervorging und viele Jahre bilanziell überschuldet war, ist Rainer Johannes Langnickel Alleininhaber und Alleingeschäftsführer.)

Die te management wird sich nun wieder vollständig ihrem Kerngeschäft widmen.

Langnickel verfüge laut Pressemitteilung über langjährige Expertise in der Unternehmensoptimierung.

Doch seine Rheinische Mittelstandsbeteiligungs GmbH, die er 2016 zusammen mit Dr. Jan Hückel (45) aus Meerbusch Partner der Münchner McDermott Will & Emery Rechtsanwälte Steuerberater LLP, in Meerbusch gründete und seit 2017 leitet, kam nie aus den Miesen heraus und ist mit den letzten veröffentlichten Geschäftszahlen für das Jahr 2018 bilanziell mit rund minus 357.000 Euro überschuldet. Nun denn…




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