Tricks der Rechtsanwälte24. März 2008 | 13:50 | Lesedauer ca. 4 min | Autor: GoMoPa-Redakteurin CR

Die fiesen Tricks der Rechtsanwälte


Sie finden hier einige Methoden von Rechtsanwälten, die vielleicht auch Ihnen die Nackenhaare stark steigen lassen – kommt immer drauf an, von welcher Seite aus Sie die Situation betrachten.

 

Befangenheitsantrag

Der Richter soll absolut unparteiisch und neutral sein. Negative oder tendenziöse Aussagen eines Richters im Prozess oder auch vor der Presse können dazu führen, dass das Vertrauen in die Unparteilichkeit erschüttert wird. In diesem Fall kann ein Befangenheitsantrag gestellt werden, über den dann andere Richter des jeweiligen Gerichts zu befinden haben. Wirkung: Ein erfolgreicher Befangenheitsantrag führt zum Ausschluss des Richters im Verfahren. Ist das Gericht aber nicht mehr vollzählig, kann auch keine Urteil gesprochen werden. Das Verfahren muss völlig neu aufgerollt werden. In großen und wichtigen Verfahren nehmen deshalb neben dem eigentlichen Gericht so genannte Ersatzrichter am Verfahren teilen, die bei Ausfall eines Richters wegen Befangenheit oder auch Krankheit einspringen können.

Zuständigkeitsrüge

Entscheiden darf nur das sachlich und örtlich zuständige Gericht. Dies folgt dem Grundsatz des gesetzlichen Richters. Für jeden potentiellen Angeklagten soll schon vor der Tat feststehen, wer der Richter sein wird. Damit will das Gesetz Manipulationen bei der Besetzung des Gerichts zu Lasten der Bürger verhindern. Wirkung: Ist das Gericht unzuständig, kann das Urteil in der Revision erfolgreich angegriffen werden.

Verzögerung des Verfahrens durch massenhafte Beweisanträge

Der Angeklagte hat Anspruch darauf, dass alle entlastenden Beweise gewürdigt werden. Die Verteidigung kann daher massenhaft Beweisanträge stellen. Nicht selten werden ganze Aktenordner mit Beweisanträgen dem Gericht übergeben. Das Gericht muss sich mit allen Beweisanträgen sachlich auseinandersetzen. Wirkung: Das Gericht muss über alle Beweisanträge entscheiden und die Entscheidung begründen. Dies ist ein erheblicher Aufwand für das Gericht. Sofern die Beweisanträge in Zeugenvernehmungen bestehen, müssen diese Zeugen rechtzeitig geladen und dann vernommen werden. Auch dies kann das Verfahren verzögern.

Schaffung eines Revisionsgrundes durch massenhafte Beweisanträge

Durch das massenhafte Einreichen von Beweisanträgen kann nicht nur das Verfahren verzögert werden, es kann auch ein Revisionsgrund geschaffen werden. Die Gefahr für das Verfahren besteht darin, dass unter Zeitdruck zusammen mit unsinnigen Beweisanträgen, die ohne weiteres abgelehnt werden können, vom Gericht auch begründete Beweisanträge abgelehnt werden. Wirkung: Wird dann durch das Gericht ein begründeter Beweisantrag zu Unrecht abgelehnt, kann das Urteil später erfolgreich in der Revision angegriffen werden. Im Ernstfall führt dies dazu, dass der gesamte Prozess neu verhandelt werden muss.


Verzögerung des Verfahrens durch Benennung im Ausland ansässiger Zeugen

Befinden sich tatsächlich oder möglicherweise entlastende Zeugen im Ausland, so müssen auch diese vernommen werden. Nicht mit allen Ländern bestehen jedoch Rechtshilfeabkommen, die eine ordnungsgemäße Ladung und das Erscheinen des Zeugen sicherstellen. Die Vernehmung des Zeugen durch das Gericht im Ausland ist umständlich und teuer und wird nur in Notfällen praktiziert. Wirkung: Kommt die Vernehmung eines Entlastungszeugen nicht oder nicht rechtzeitig zu Stande, so muss das Strafverfahren neu aufgerollt werden.

Vorgebliche körperliche Krankheit des Angeklagten

Gern wird von der Verteidigung auch die tatsächliche oder angebliche Krankheit des Angeklagten angeführt. Wirkung: Zum einen muss das Gericht in diesem Fall durch Gutachter klären, ob der Angeklagte wirklich zur Verhandlung fähig ist. Schon dies verzögert den Prozess. Wird tatsächlich festgestellt, dass der Angeklagte krank ist, so muss der Prozess unterbrochen werden. Überschreitet die Unterbrechung die Fristen des Paragrafen 229 StPO, muss der Prozess neu aufgerollt werden.

Vorgebliche geistige Krankheit des Angeklagten

Nicht zum klassischen Repertoire der Konfliktverteidigung gehört der Vortrag, dass der Angeklagte geistig unzurechnungsfähig ist, da dies den Verlauf des Prozesses nicht so sehr beeinträchtigt. Vielmehr zielt man hier darauf, dass es zu keinem Schuldspruch kommt. Wirkung: War ein Täter zum Zeitpunkt der Tat unzurechnungsfähig, so kann er wegen der Tat nicht verurteilt werden. Das erfolgreiche Vortäuschen einer geistigen Krankheit kann jedoch auf den Angeklagten zurückfallen. An Stelle des Gefängnisses kann er nämlich in diesem Fall für unbegrenzte Zeit in psychiatrische Sicherungsverwahrung genommen werden.

Wann kommt es zum Deal zwischen Anklage und Verteidigung?

Nicht immer führen die aufgezählten Verzögerungsmaßnahmen dazu, dass ein Prozess scheitert. In jedem Falle steigen aber die Chancen des Angeklagten, dass die Verteidigung einen Deal mit der Staatsanwaltschaft und dem Gericht herbeiführen kann. Grund: Das Durchführen von Strafprozessen ist langwierig und teuer. Ohnehin sind die Gerichte schon heute stark überlastet. Für jeden Prozess kann das Gericht daher nur ein bestimmtes Maß an Zeit aufwenden. Anderenfalls würden andere Prozesse desselben Gerichts darunter leiden müssen.

In dieser Lage bietet sich ein Deal als Ausweg. Der Angeklagte gesteht einen Teil der Taten und akzeptiert eine gewisse Strafe. Die Staatsanwaltschaft und das Gericht verzichten auf eine weitere aufwändige Sachverhaltsaufklärung, die gegebenenfalls zu einer höheren Strafe führen würde. Dafür wird das Verfahren aber schnell beendet und man kann sich neuen Aufgaben zuwenden.

Solche Deals haben jedoch einen bitteren Beigeschmack: Zwar kommt der Täter nicht straflos davon. Doch der, der sich eine teure und aufwändige Konfliktverteidigung leisten kann, wird besser behandelt, als ein Angeklagter, der sich mit einem Pflichtverteidiger begnügen muss.




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