CumEx31. August 2021 | 18:46 | Lesedauer ca. 4 min | Autor: GoMoPa-Redakteur SS

CumEx-Anwalt Dr. Hanno Berger: Wieder reich, aber drohende Auslieferung


Sein persönliches CumEx-Steuerfahren in Deutschland ist zwar nun eingestellt worden, aber er wurde in der Schweiz verhaftet und ihm droht aus dem Schweizer Gefängnis die Auslieferung nach Deutschland, wo ihm ein Prozess wegen angeblichen bandenmäßigen Steuerbetruges in Sachen CumEx droht. Darauf stehen bis zu 10 Jahre Haft.

Der einstige Frankfurter Steueranwalt Dr. Hanno Berger (70), der als Architekt des dubiosen CumEx-Aktiendeals gilt (für eine Aktie mehrere Steuerrückerstattungen kassieren, obwohl nur einmal Steuern gezahlt wurden), kann nun immerhin wieder über seine eingefrorenen Honorare verfügen.

 

In der Story im Ersten 2016 verteidigte sich der Frankfurter CumEx-Aktiendeal-Architekt Steueranwalt Dr. Hanno Berger (70) von seinem Schweizer Domizil aus, der Gesetzgeber habe schließlich die Steuergesetze früher für legal erklärt gehabt und nun setze der Staat das scharfe Schwert des Strafrechts gegen ihn ein © Ausriss aus Story im Ersten "Milliarden für Millionen" auf Youtube am 16. Februar 2021In der Story im Ersten 2016 verteidigte sich der Frankfurter CumEx-Aktiendeal-Architekt Steueranwalt ... mehrIn der Story im Ersten 2016 verteidigte sich der Frankfurter CumEx-Aktiendeal-Architekt Steueranwalt Dr. Hanno Berger (70) von seinem Schweizer Domizil aus, der Gesetzgeber habe schließlich die Steuergesetze früher für legal erklärt gehabt und nun setze der Staat das scharfe Schwert des Strafrechts gegen ihn ein © Ausriss aus Story im Ersten “Milliarden für Millionen” auf Youtube am 16. Februar 2021

 

Das Oberlandesgericht Frankfurt hat im August 2021 einen Vermögensarrest gegen Dr. Hanno Berger in der “Cum-Ex”-Affäre aufgehoben. Es geht um Erfolgshonorare in Höhe von 2,3 Millionen Euro für über Jahre getätigte Aktiendeals, für die Berger eigens eine GmbH gegründet haben soll. Für deren Beratung soll er das Geld kassiert haben.

Zurückgeforderte Kapitalertragssteuern und Solidaritätszuschläge aus den “Cum-Ex”-Geschäften seien aber zwischenzeitlich beglichen worden, teilte das Oberlandesgericht nun mit. Daher sei der Anspruch des Fiskus erloschen. Der Beschluss ist nicht anfechtbar.

Doch Dr. Berger wurde am 7. Juli 2021 verhaftet, sitzt in Auslieferungshaft und hat nur noch wenige rechtliche Mittel, um die Auslieferung von der Schweiz nach Deutschland noch zu verhindern.

Berger war nach mehreren Auslieferungsgesuchen aus Deutschland am 7. Juli 2021 im Kanton Graubünden festgenommen worden.

 

Der Anwalt wehrt sich gegen die Auslieferung sowie die Anklage. Am 5. August hatte das Bundesstrafgericht seine Beschwerde gegen die Auslieferungshaft zurückgewiesen.

Gegen die Auslieferungsverfügung vom 20. August 2021 kann laut Bundesamt für Justiz Beschwerde beim Bundesstrafgericht erhoben werden. Um die Entscheidungen des Bundesstrafgerichts wiederum anzufechten, könne das Bundesgericht angerufen werden, wenn es um einen besonders wichtigen Fall gehe, so eine Sprecherin des Bundesamtes für Justiz. Das Bundesgericht würde dann in letzter Instanz entscheiden. Das Prozedere kann mehrere Monate dauern.

 

Rückblick: Vor neun Jahren tauchte Dr. Berger in die Schweiz ab

Am 27. November 2012 erfuhr der Frankfurter Steueranwalt Dr. Hanno Berger per Telefon, dass Staatsanwälte und Steuerfahnder gerade seine Büroräume im 32. Stock des Frankfurter Skyper-Hochhauses durchsuchten.

Dr. Berger, als passionierter Porsche-Fahrer auf der Autobahn, änderte sofort die Route. Wenige Stunden später war er in der Schweiz.

Berger fühlte sich dort sicher. In Steuersachen liefert die Schweiz schließlich nicht aus.




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