Mit Dumpingpreisen plante Care Energy Chef Martin Richard Kristek den Strommarkt aufzurollen. Sein Konzept gilt nur als tragfähig, wenn es dem Unternehmer gelingen sollte die EEG-Umlage zu umgehen. Seit Jahren begleiten gerichtliche Auseinandersetzungen die Unternehmensgeschichte. Jetzt akzeptiert Kristek ein Bußgeld der Bundesnetzagentur – und übt sich gleichzeitig in Verschwörungstheorien.
Der Bußgeldbescheid, den die Bundesnetzagentur im Juni 2013 versandte, barg einiges an Brisanz in sich. Nicht das Martin Kristek sich die geforderten 42.007 Euro nicht hätte leisten können war das Problem, sondern die Gefährdung des gesamten Konzepts.
Die Stromwächter kamen zu dem Ergebnis, dass es sich beim Care Energy Strom um klassische Stromlieferungen handelt und nicht – wie von Kristek permanent behauptet – um Nutzenergie, die von der EEG-Umlage befreit ist. Die Kampfpreise können aber nur unter der Voraussetzung gehalten werden, dass die Stromlieferungen als Nutzstrom deklariert werden.
Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur erklärte den Bescheid in einer Pressemitteilung:
Im Rahmen unserer Prüfungen hat sich herausgestellt, dass die sogenannte Nutzenergieversorgung faktisch und rechtlich nichts anderes ist als klassischer Stromvertrieb. (…)
Wie bei jedem anderen Stromlieferanten rechnet Care Energy den Verbrauch über den Stromzähler des Endkunden ab. Mit Energiecontracting hat das nichts zu tun.
Da Care Energy Chef Martin Kristek den Erfolg seines Unternehmens durch langfristige Konsequenzen des Bescheids gefährdet sah, war es nicht verwunderlich, dass er einen langen juristischen Kampf aufnahm, um sich gegen die Entscheidung der Bundesnetzagentur zur Wehr zu setzen.
Nach mehr als einem Jahr vollzog Kristek dann eine überraschende Volte. Am 17. Oktober diesen Jahres teilte der Stromunternehmer dem Oberlandesgericht Düsseldorf mit, dass er seinen Einspruch gegen den Bescheid zurück ziehe und bereit sei das Bußgeld zu entrichten.