Der Nordsee-Windpark-Pionier Willi Balz (61) aus dem schwäbischen Wolfschlugen in Baden-Württemberg muss nun doch in den Knast.
Alle Schuldzuweisungen an die Staatsanwaltschaft Stuttgart “Die Durchsuchung der Staatsanwaltschaft am 5. März 2013 war die Insolvenzursache” für seine Windreich GmbH, wie GoMoPa berichtete, haben nichts genützt.
Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat die Revision des Windreich-Gründers Willi Balz gegen ein Gerichtsurteil aus dem Dezember 2020 als unbegründet verworfen. Das Stuttgarter Landgericht hatte Balz unter anderem wegen vorsätzlicher Insolvenzverschleppung, Betrugs und Untreue zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt. Nach dem Beschluss des BGH ist das Urteil rechtskräftig (BGH Az. 1 StR 292/21).
Die in Wolfschlugen bei Stuttgart ansässige Windreich GmbH (vormals Windreich AG) hatte Windparks zu Wasser und an Land entwickelt und im September 2013 Insolvenz angemeldet. Nach Einschätzung des Stuttgarter Landgerichts war das Unternehmen schon sehr viel früher zahlungsunfähig gewesen.
Laut dem Vorsitzenden Stuttgarter Richter Alexander Stuckert hatte Balz als alleiniger Gesellschafter den Konzern aber auch danach “ganz bewusst am finanzwirtschaftlichen Abgrund entlang weitergeführt”.
Balz habe nicht nur die Insolvenz verschleppt, sondern beispielsweise auch Kreditgeber um mehrere Millionen Euro betrogen.
Willi Balz sah sich als Ökostrom-Pionier. Er plante als einer der Ersten in Deutschland in großem Stil Windparks auf hoher See. Mit dem Slogan “Windreich – die Energiewender” warb er um die Gunst der Anleger. Insgesamt 135 Millionen Euro Kapital stellten sie ihm im Rahmen der Emission zweier Anleihen zur Verfügung.