Wir sind für Sie da, verspricht Carsten Schürmann, der Leiter von Deutschlands führendem Buchhalter PwC am Standort-Büro Gütersloh.
Im Falle des westfälischen börsennotierten Unternehmens GERRY WEBER International AG aus Halle aber verbotener Weise gleich doppelt: als Berater und Buchprüfer in einem.
Die geprüften Abschlüsse sollten am 30. März 2021 vorliegen.
Doch kurz vor dem Ziel und nach Monaten der Prüfung fiel dem mit der Prüfung betrauten Schürmann, Partner der Frankfurter PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, auf, dass PWC die mit rund 2.600 Mitarbeitern zu den größten Mode- und Lifestyleunternehmen Europas zählende Aktiengesellschaft ja bereits gegen Honorar beraten hatte und dass er daher den nun dringend erwarteten und vorgeschriebenen Jahres- und Konzernabschluss 2020 gar nicht testieren darf.
Am 15. März 2021 musste dann der betroffene Florian Frank, CFO der GERRY WEBER International AG, in einer Presseerklärung mitteilen:
Aus diesem Grund hat PwC heute die GERRY WEBER International AG darüber informiert, dass aus Sicht von PwC die Besorgnis der Befangenheit gemäß §§ 319 Abs. 2 Handelsgesetzbuch besteht und PwC die Prüfung daher nicht durchführen darf.
Dies hat für die GERRY WEBER Gruppe zur Folge, dass sich die Prüfung und Feststellung des Jahresabschlusses 2020, die Prüfung und Billigung des Konzernabschlusses 2020 sowie die korrespondierenden Veröffentlichungen verzögern werden.
Der Konzern, der bereits mit Miesen im zweistelligen Millionenbereich rechnet, muss möglicherweise auch noch eine saftige Strafe wegen Pflichtverletzung bei der Veröffentlichung der Bilanzen bezahlen.
Der Konzern war gerade erst aus einer Insolvenz in Eigenregie aus dem Jahre 2019 wiederauferstanden und hatte am 15. Oktober 2020 von der BaFin gebilligte neue GERRY-WEBER-Aktien an die Börse gebracht (WKN: A255G3, ISIN: DE000A255G36).
Das Unternehmen hat jedoch nach der Neuaufstellung mit Umsatzeinbrüchen und mit hohe Zinsen an die alten Gläubiger zu kämpfen, wie GoMoPa berichtete.
Außerdem brauchen die Alt-Anleihegläubiger von GERRY WEBER aus aktuellem Anlass ganz dringend verlässliche Zahlen
Sie sollen sich nämlich entscheiden, ob sie ihre Anleihe ab 100.000 Euro plus einer Barinvestition von 100.000 Euro in eine Beteiligung in Höhe von mindestens 200.000 an einer besicherten Kreditfazilität von GERRY WEBER tauschen würden. Das Unternehmen ist proaktiv auf seine alten Gläubiger zugegangen.
Das Gesamtvolumen der Kreditfazilität beläuft sich auf bis zu 12 Millionen Euro, wodurch der Gesellschaft bis zu 6 Millionen Euro zusätzliche Liquidität zufließen können.
In diesem Zusammenhang haben sich die drei größten Aktionäre der Gesellschaft zur Übernahme einer Backstop-Verpflichtung durch die jeweiligen mit ihnen verbundenen Unternehmen Robus SCSp SICAV-FIAR-ROBUS RECOVERY FUND II, Morrigan Lending Designated Activity Company und J.P. Morgan AG zugunsten der GERRY WEBER International AG bereit erklärt, um die Auszahlung von mindestens rund 5 Millionen Euro neuer Liquidität an die Gesellschaft zu gewährleisten.
Und nun das: Keine testierten Zahlen.
GERRY-WEBER-Finanzvorstand Florian Frank beklagt:
Für die GERRY WEBER Gruppe ist diese Entwicklung keine schöne Nachricht, wir werden durch einen außerhalb unseres Einflussbereichs liegenden Umstand gebremst.
Der Kölner Wirtschaftsprüfer und Steuerberater Diplom-Kaufmann Dirk Hildebrandt spottet auf seinem WPWatch über seinen Kollegen Carsten Schürmann:
PwC macht sich zur Lachnummer
Es ist ja wohl ein absoluter Witz, dass der Markführer der Branche erst nach Monaten bei einer Abschlussprüfung merkt, dass er als Abschlussprüfer garnicht mehr tätig werden darf!?
PwC prüft seit 2013 bereits den ostwestfälischen Modekonzern GERRY WEBER.
Hildebrandt kritisiert:
Im Oktober 2020 kehrte der Konzern an den Kapitalmarkt zurück. PwC engagierte sich bei der lukrativen (Finanzierungs)Beratung übermäßig und startete auch voller Elan mit der Jahres- und Konzernabschlussprüfung 2019/2020.
PwC hat kurz vor Ende der Prüfung festgestellt, dass man mehr als 70% des Prüfungshonorars als Beratungsleistungen liquidiert hat und deshalb der Ausschließungstatbestand gemäß § 319a I HGB greift.
Hildebrandt erinnert, dass PwC das Verbot von gleichzeitiger Beratung und Prüfung selbst initiiert hatte:
Dies gilt bereits mit Umsetzung des AReG ab 2016. Nachzulesen unter anderem im IDW RS HFA 36 der seinerzeit unter Vorsitz von PwC im HFA verabschiedet wurde.
Würde PwC hier testieren, so wäre der testierte Jahresabschluss nichtig.
Bei genauerer Betrachtung sei dies ein Armutszeugnis der Big4, da hier klar werde dass das Prüfungsgeschäft nur noch “Türöffnergeschäft” für lukrative Beratungsaufträge ist.
Wie geht es jetzt weiter?
Der Vorstand der GERRY WEBER International AG muss bei Gericht jetzt einen Antrag auf Bestellung eines Ersatzprüfers stellen (§ 318 III HGB).
Hildebrandt:
PwC wird sicherlich kein Prüfungshonorar mehr sehen, sondern sich vielmehr mit Schadenersatzansprüchen in Millionenhöhe konfrontiert sehen.
Einen neuen Abschlussprüfer wird man auf die Schnelle wohl kaum finden, was bedeutet, dass alle gesetzlichen Fristen (mit allen Konsequenzen) um Monate gerissen werden.
Hildebrandt:
Man hat sich offensichtlich im Hause PwC schwindelig beraten und hierbei den Überblick verloren!
Dass man jetzt dem Aufsichtsrat von Gerry Weber eine (Mit)Schuld in die Schuhe schieben will, ist ja wohl eine Frechheit sondergleichen!
Für seinen Kollegen Carsten Schürmann, den Leiter des PwC Büros in Gütersloh und verantwortlichen Wirtschaftsprüfer bei GERRY WEBER, heißt es jetzt sicherlich: “Helm ab zum Gebet!”
Für PwC wird dies hoffentlich ein Fall für die Berufsaufsicht (APAS & WPK) werden. “Aber da sich die Big4 ja bekanntlich selbst beaufsichtigen, werden Sie in dieser Sache aus Berlin wohl NICHTS mehr hören”, befürchtet WPWatcher Dirk Hildebrandt. Nun denn…