BaFin25. März 2015 | 10:20 | Lesedauer ca. 9 min | Autor: GoMoPa-Redakteur JS

BaFin: Wann ist Photovoltaik-Leasing ein erlaubnispflichtiges Finanzierungsleasing?


Banken, Finanzdienstleister und Emittenten von Finanzprodukten unterliegen in der Regel der Aufsicht durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Aus Kostengründen und zur Vermeidung von Transparenz, versuchen Akteure des Grauen Kapitalmarkts häufig die Genehmigungspflicht der BaFin zu umgehen. Ein beliebter Trick: Sachwert-Leasing-Modelle in Photovoltaikanlagen, Blockheizkraftwerke und Windanlagen.

 

Eine Anfrage der Berliner Kanzlei Gaßner, Groth, Siederer & Coll. (GGSC) und die Antwort der BaFin könnte erhebliche Auswirkungen auf die Geschäftstätigkeit der Anbieter von Photovoltaik-Pacht- und Leasingmodellen haben. Die Rechtsanwälte baten die Finanzaufsicht darum zu prüfen, ob es sich bei diesen Formen der Anlagenpacht nicht um ein erlaubnispflichtiges Finanzierungsgeschäft handele und damit der Aufsicht der BaFin unterliege.

Die Anbieter solcher Leasingmodelle versprechen ihren Kunden hohe monatliche Einsparmöglichkeiten. Das Modell sieht in der Regel vor, dass der Kunde eine Solaranlage bei der Leasinggesellschaft pachtet. Der Leasinggeber installiert eine Photovoltaikanlage auf dem Dach oder einer Grünfläche des Leasingnehmers. Dieser wiederum verbraucht den Strom aus der Anlage und zahlt im Gegenzug eine vorher vereinbare Leasingrate an den Leasinggeber.

 

Rechtsanwalt Dr. Jochen Fischer, Partner der Kanzlei Gaßner, Groth, Siederer & Coll.

Rechtsanwalt Dr. Jochen Fischer, Partner der Kanzlei Gaßner, Groth, Siederer & Coll.

 

Obwohl mit der EEG-Reform 2014 das sogenannte Grünstromprivileg rückwirkend abgeschafft wurde und die EEG-Umlage bei Eigennutzung ab der zehnten Kilowattstunde fällig wird, können die Pächter der Anlagen durch die gesetzlich garantierte Einspeisevergütung sowie reduzierte EEG-Umlagen mit dieser Art von Anlagenpachtmodellen ihre Stromkosten häufig senken.

Allerdings müssen die Leasingnehmer viele Risiken des Leasinggebers übernehmen, um in den Genuss der Vorteile zu kommen.




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