Life Performance GmbH15. Januar 2015 | 18:04 | Lesedauer ca. 5 min | Autor: GoMoPa-Redakteur JS

BaFin verbietet der Life Performance GmbH unerlaubtes Einlagengeschäft


Nach neun Monaten Papierkrieg über die Legalität des Geschäftsmodells der Life Performance GmbH aus Rheinfelden, hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) den Forderungskäufern von Lebensversicherungen und Bausparverträgen den Todesstoß verpasst.

 

Bereits am 29. April 2014 wurde den Anleger in partiarische Darlehen der Life Performance GmbH (Karl-Fürstenberg-Str. 17, 79618 Rheinfelden) das hohe Risiko des Geschäftsmodells bewusst. Die BaFin ordnete per Bescheid die unverzügliche Abwicklung aller Verträge mit Anlegern an. Die Bonner Finanzwächter sahen im Geschäftsmodell der Life Performance GmbH ein unerlaubtes Einlagengeschäft, da das Unternehmen die gewährten Darlehen der Anleger ratierlich zurückzuzahlen plante.

 

Übersichtskarte: Vertriebsbüros der Life Performance GmbH in DeutschlandÜbersichtskarte: Vertriebsbüros der Life Performance GmbH in Deutschland

 

Anstatt der Aufforderung der BaFin nachzukommen, setzte das Life Performance Management auf Eskalation und legte Widerspruch vor dem Verwaltungsgericht Frankfurt am Main gegen den BaFin-Bescheid ein. Am 21. Juli 2014 lehnten die Frankfurter Richter den Antrag der Life Performance GmbH ab und negierten auch die Forderung, eine aufschiebende Wirkung gegen den BaFin-Beschluss anzuordnen.

Aber auch dem Urteil der zweiten Instanz wollte sich die Life Performance GmbH nicht beugen und legte – finanziert vom Geld der Anleger – eine Beschwerde beim Hessischen Verwaltungsgericht gegen die Beschlüsse der BaFin ein. Die obersten Verwaltungsrichter des Landes wiesen den Antrag am 12. Dezember 2014 als unbegründet ab. Damit ist der Bescheid von Gesetzes wegen sofort vollziehbar, aber noch nicht bestandskräftig.

Die Life Performance GmbH spielte auf Zeit.

 

Bereits im Juli letzten Jahres, als absehbar wurde, dass die Anordnung der BaFin auf Rückabwicklung aller Verträge mit Anlegern wirksam werden würde, begann man sich bei der Life Performance GmbH in Ausreden zu üben. In einem Rundschreiben verwies das Unternehmen auf angebliche “rückwirkende Änderungen im Kreditwesengesetz”, die dazu geführt hätten, dass das Geschäftsmodell quasi über Nacht unbrauchbar geworden sei. Das Resultat: seit Juli 2014 erhalten die Anleger keine Auszahlungen mehr. In dem entsprechenden Schreiben heißt es:

Sehr geehrte Frau Anlegerin,

aus gegebenem Anlass müssen wir Sie heute leider darüber informieren, dass eine rückwirkende Änderung im Kreditwesengesetz vorgenommen wurde. Danach darf das bisherige Geschäftsmodell nur noch über Banken und zugelassene Institute abgewickelt werden, zu denen wir nicht gehören. Wir sind dadurch gezwungen, das Geschäftsmodell nicht mehr weiterzuführen und die bisher erfolgten monatlichen Zahlungen, welche Sie bis dahin immer pünktlich erhalten haben, einzustellen.

Wir sind dabei, eine zeitnahe Überprüfung der Sach- und Rechtslage vorzunehmen und halten Sie über den Fortgang unterrichtet.

Tatsächlich gab es aber gar keine Änderungen des Kreditwesengesetzes, von denen die Life Performance GmbH beeinflusst worden sein könnte.




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