Gleich zwei Wirtschaftsprüfer – die Düsseldorfer Warth & Klein Grant Thornton AG und nachfolgend die Berliner KPMG AG – erteilten den Konzern-Abschlüssen der börsennotierten bayerischen Beteiligungs-Gesellschaft AURELIUS Equity Opportunity SE & Co. KGaA für die Jahre 2017, 2018 und 2019 jeweils nur ein eingeschränktes Prüfungs-Testat.
Begründung in allen drei Fällen:
Entgegen der Vorschriften der IFRS 3.59 ff. und des IFRS 8.23 (i) sind die erforderlichen Angaben hinsichtlich der Art und der finanziellen Auswirkungen von Unternehmenszusammenschlüssen nicht oder nicht individualisiert enthalten beziehungsweise wurden die wesentlichen zahlungsunwirksamen Erträge im Konzernanhang nicht segmentspezifisch angegeben.
Der Aktienkurs des im Freiverkehrssegment m:access der Börse München gelisteten Unternehmens, das sich seit 2006 in schaukelnde Unternehmen einkauft, diese saniert und dann wieder verkauft, fiel seit dem Hoch im Februar 2017 von 67 Euro bis Anfang Juli 2020 auf unter 14 Euro. Das entspricht einem Minus von rund 80 %. Zum Vergleich: Der SDAX brachte es im selben Zeitraum auf ein Plus von rund 20 %.
Vorwurf der Bilanzmanipulation
Anfang des Jahres warf das Analysehauses Ontake Research dem AURELIUS-Management vor, den Wert der Beteiligungen und den operativen Gewinn zu hoch angegeben zu haben, um sich üppige Auszahlungen zu genehmigen. Das Unternehmen war zunächst trotz mehrfacher Versuche für eine Stellungnahme nicht zu erreichen.
Am 30. Januar 2020 teilte dann AURELIUS in einer Stellungnahme mit:
Die Behauptungen von Ontake Reseach sind falsch und unbegründet. Wir bestreiten die erhobenen Anschuldigungen vehement.
Wir sind von diesem Leerverkäufer vor der Veröffentlichung dieses Research-Reports nicht kontaktiert worden. Dieser stellt einen bewussten Versuch dar, die Reputation von AURELIUS mit dem Ziel zu schädigen, unseren Aktienkurs zu manipulieren und spekulative, kurzfristige Gewinne auf Kosten unserer Aktionäre zu erzielen.
Wir werden die Behauptungen von Ontake Research widerlegen und dazu in den kommenden Tagen eine Erwiderung zu den falschen Behauptungen dieses Leerverkäufers vorlegen.
Am 3. Februar 2020 folgte eine 14seitige Stellungnahme, wie GoMoPa berichtete.
Doch am 26. März 2020 wiederholte die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgsellschaft ihr eingeschränktes Testat für den Konzernabschluss 2018 nun auch für den vom AURELIUS-Management vorgelegten Konzernabschluss 2019.
Die KPMG AG bemängelte zudem eine:
Wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit einzelner Tochterunternehmen.
Konkret führte dazu KPMG an:
Wir verweisen auf Angabe in Abschnitt 10 “Grundlagen der Aufstellung” im Konzernanhang sowie die Angaben in Abschnitt “Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage” des Konzernlageberichts, in denen die gesetzlichen Vertreter ausführen, dass der Konzernabschluss unter der Prämisse der Unternehmensfortführung (going-concern) aufgestellt wird.
Dies gilt auch für die Portfoliounternehmen Office Depot International BV, Venlo, Niederlande, und Office Depot UK Ltd., Leicester, Großbritannien.
Die gesetzlichen Vertreter der Office Depot International BV und Office Depot UK Ltd. legen dar, dass sich die Gesellschaften in einer Restrukturierungsphase befinden und ausweislich der Planung in den nächsten zwei Jahren ausreichende positive operative Cashflows erzielen, dies jedoch von der erfolgreichen Umsetzung der in der Planung enthaltenen Prämissen abhängig ist, insbesondere der Stabilisierung und nachfolgenden Steigerung der Umsatzerlöse sowie der weiteren Anpassung der Kostenstruktur der Unternehmen, andernfalls ist eine finanzielle Unterstützung und Versorgung liquider Mittel durch das Mutter unternehmen notwendig.
Wie in Abschnitt 10 “Grundlagen der Aufstellung” des Konzernanhangs und Abschnitt “Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage” des Konzernlageberichts dargelegt, deuten diese Ereignisse und Gegebenheiten auf das Bestehen einer wesentlichen Unsicherheit hin, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Tochterunternehmen zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen kann und die ein bestandsgefährdendes Risiko im Sinne des §322Abs. 2 Satz 3 HGB darstellt.
Unsere Prüfungsurteile sind bezüglich dieses Sachverhalts nicht modifiziert.
Und die virtuelle Hauptversammlung am 16. Juni 2020 wurde trotz 224 eingereichter Fragen von 17 Aktionären schon nach einer Dreiviertelstunde wieder beendet, berichtet Paul Petzelberger (26), Sprecher der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. aus München im heutigen AnlegerPlus-Newsletter.
Die SdK wirft darin dem AURELIUS-Management “Gehaltsexzess” und “Vetternwirtschaft” vor.
Während der Aktienkurs also in den vergangenen Jahren um rund 80 Prozent einbrach und die Aktionäre für 2018 keine Dividende erhalten, habe sich der fünfköpfige AURELIUS-Vorstand:
von der Gesellschaft für die Jahre 2017, 2018 und 2019 ein unfassbar hohes Gehalt von insgesamt über 193 Millionen Euro auszahlen
lassen.
Um die Einschätzung “unfassbar hoch” besser einordnen zu können, gab SdK-Sprecher Paul Petzelberger folgenden Vergleich: