Gold bleibt Gold. Das Edelmetall war noch nie ein Spekulationsobjekt. Deshalb bleibt physisches Gold auch weiterhin steuerfrei, wenn man es mindestens ein Jahr behält.
Zertifikate dagegen, die nur einen Anspruch auf Gold gegenüber einer Bank versprechen und mit denen an der Börse spekuliert werden kann, werden demnächst besteuert.
Ab 2021 endet die Steuerfreiheit bei ETCs wie Xetra-Gold.
Das Jahressteuergesetz 2020, von Bundestag und Bundesrat bereits abgesegnet, nimmt Wertpapiere, die einen Lieferanspruch auf Gold (und andere Edelmetalle) verbriefen, mit in die Steuerpflicht.
Bis dato waren Veräußerungsgewinne steuerfrei, wenn Anleger die Wertpapiere länger als ein Jahr gehalten haben.
Es machte also keinen Unterschied, ob der Investor das Gold physisch erwarb oder verbrieft als Schuldverschreibung.