Jochen Resch14. September 2021 | 16:17 | Lesedauer ca. 7 min | Autor: GoMoPa-Redakteur SS

Jochen Resch Anlegeranwalt: “Es geht zu wie bei einem Startup” – Anlagebetrug im Wandel der Zeiten


In meiner Brust schlägt nur ein Herz – und zwar das für die Verbraucherseite”, bekannte der Berliner Rechtsanwalt Jochen Resch schon in seinem ersten Interview mit GoMoPa.

Das war vor 12 Jahren.

Damals waren seine Lieblings-Gegner noch Bauträger und deren Vertriebe, die vor allem Angestellte in Immobilienfinanzierungen lockten, die sich für diese Käufer niemals rechneten. Resch hat diesen sogenannten Schrottimmobilien-Sumpf maßgeblich trockengelegt, wie GoMoPa berichtete. Arbeitslos wurde der Anwalt deswegen nicht.

 

 Rechtsanwalt Jochen Resch © Resch Rechtsanwälte, Ernst-Reuter-Platz 8, Berlin CharlottenburgRechtsanwalt Jochen Resch © Resch Rechtsanwälte, Ernst-Reuter-Platz 8, Berlin Charlottenburg

 

Heute jagt Resch am liebsten dubiose Online-Trading-Vermittler, auf die die Leute immer wieder hereinfallen, und hilft den Anlegern, das verlorene Kapital zurückzuerlangen. Dafür hat Resch sogar einen Youtube-Kanal eingerichtet: Resch Anlegerschutz TV.

GoMoPa bat den Anlegerhelfer, von dem die Wirtschaftswoche schrieb, er sei der Beste, erneut zum Interview. Heute geht es in der alten Kanzlei am Ernst-Reuter-Platz 8 in Charlottenburg eher zu wie bei einem Startup, wie ein neuer Kanzlei-Mitarbeiter einschätzte.

GoMoPa: Herr Resch, seit über 35 Jahren sind Sie als Anlegeranwalt tätig. Wie wohl kein anderer Anwalt haben Sie Erfahrungen zum Anlagebetrug im Speziellen und zum Anlegerschutz im Allgemeinen. Können Sie als Experte eine Bewertung über die Entwicklung der letzten Jahrzehnte vornehmen. Was hat sich nach Ihrer Beobachtung geändert?

Jochen Resch: “Ja, ich habe diesen Markt des Anlagebetruges jetzt seit 1986, also seit genau 35 Jahren, beobachtet. Ich bin sozusagen Zeitzeuge einer langen Entwicklung. Der Markt hat sich mehrfach total verändert. Mithin musste auch die Antwort der Anlegerschützer immer wieder angepasst werden. Mit jahrelanger Verspätung reagierte der Gesetzgeber auf die gröbsten Missstände und dann auch noch meist falsch. Durch die neuen gesetzlichen Regelungen wurden andere Marktbedingungen geschaffen.

Ganze Märkte sind verschwunden. Aber Betrüger sind aus der Erfahrung der Forensik die intelligentesten Verbrecher. Mit großer Kreativität und Geschick passen sie sich den neuen Marktbedingungen an und sind dem Gesetzgeber, der Rechtsprechung oder den Ermittlungsbehörden immer um einige Nasenlängen voraus.”

GoMoPa: Können Sie kurz die wichtigsten Geschäftsmodelle und Entwicklungen auf dem grauen Kapitalmarkt, wie man ihn früher genannt hat, beschreiben?

Resch: “Als ich mich 1986 entschlossen habe, mich auf ein Fachgebiet, nämlich den Anlegerschutz zu spezialisieren, war das etwas völlig Neues. Nach meiner Kenntnis war ich der erste Rechtsanwalt, der diesen Schritt zur Spezialisierung im Bereich Anlegerschutz konsequent gegangen ist. Damals ging es um sogenannte Steuersparmodelle nach dem Berlinförderungsgesetz. Dieses Berlinförderungsgesetz wurde nach dem Mauerfall weitgehend inhaltsgleich für die neuen Bundesländer übernommen. Danach konnten Anleger erhebliche steuerliche Abschreibungen nutzen, wenn sie in die Sanierung oder den Neubau von Immobilien in den neuen Bundesländern investierten. Das waren die sogenannten Steuersparmodelle.”

Steuerspar-Immobilien: wahre Goldgrube für Bauträger, Vertriebe und Banken

Resch erläutert: “Aus meiner Sicht wirtschaftlicher Unsinn für die meisten Investoren, die regelmäßig Durchschnittsverdiener waren und deshalb die Steuerabschreibungsmöglichkeiten nicht nutzen konnten. Aber für viele der Bauträger, Vertriebe und Banken war es eine wahre Goldgrube. Unzählige Anleger sind dabei finanziell ruiniert worden, mit allen Konsequenzen für die Familien und ihre Lebensplanung. Es war eine Stadtsanierung, insbesondere in Städten wie Leipzig und Chemnitz, auf dem Rücken der ahnungslosen Anleger, die die Hintergründe des Geschäftsmodelles selten verstanden haben, weil sie von den Vertrieben häufig genug gnadenlos belogen wurden.

Als Anlegeranwälte haben wir damals unzählige Prozesse mit Erfolg geführt und manchen dubiosen Bauträger und Vertrieb zur Strecke gebracht. Aber der Immobilienmarkt ist dann mit der Finanzkrise 2008 ins Wanken gekommen und letztlich in der Form der Abschreibungsmodelle beziehungsweise der sogenannten Schrottimmobilien verschwunden. Zudem gab es eine damals nicht vorhersehbare Entwicklung auf dem Immobilienmarkt, so dass die damals weit überteuerten Immobilien bei der heutigen Immobilienblase geradezu als Schnäppchen erscheinen.”

GoMoPa: Und was folgte nach den Schrottimmobilien?

Resch: “Schon parallel zu den sogenannten Schrottimmobilien hatte sich der Markt für Fonds-Beteiligungen entwickelt, der besonders im Fokus der Banken stand. Der Vertrieb dieser Beteiligungen erfolgte nämlich weitgehend über namhafte Banken.”

Anleger wurden Kommanditisten – ohne Aufklärung

Resch erklärt: “Man kann den Banken regelmäßig den Vorwurf machen, dass sie die Anleger nicht hinreichend über die Risiken, ja nicht einmal über die Struktur dieses Geschäftsmodells, aufgeklärt haben. Aus Tausenden von Gesprächen mit Anlegern aus Fonds-Beteiligungen weiß ich, dass die meisten bis heute nicht wissen, dass sie einer GmbH & Co. KG beigetreten und damit Kommanditisten geworden sind. Mithin hatten sie auch keinerlei Kenntnisse über die rechtliche Stellung als Kommanditist. Insbesondere ist ihnen das Risiko der Rückzahlung von Ausschüttungen gemäß § 172 HGB in keinem der mir bekannten Fälle erklärt worden.”

Verschwiegene Kick-Backs an Banken bei Vermittlung von Fonds

Resch weiter: “Zudem haben die Banken regelmäßig verschwiegen, wie hoch die Innenprovision war, die sie neben dem Agio kassiert haben. In vielen tausend Fällen sind die Banken folgerichtig vor Gericht gezerrt worden. Das Problem der getäuschten Anleger war aber regelmäßig, dass sie in den Beratungsprotokollen alles brav unterschrieben hatten, was ihnen der Berater der Bank vorgelegt hatte. Danach war es schwer zu beweisen, dass in der Beratung das Gegenteil gesagt wurde, was sie in den Protokollen unterschrieben hatten. Aber auch das ist der Schnee von gestern. Diese Fonds-Modelle sind durch Gesetzesänderungen für die Branche unattraktiv geworden. Inzwischen sind nahezu alle Ansprüche wegen Falschberatungen sind seit dem letzten Jahrzehnt verjährt.”

GoMoPa: Und was folgte nach den Fondsmodellen?

Resch: “Wie bereits gesagt, ist die Branche ist sehr kreativ. Schon seit Jahren bietet das Internet den Betrügern völlig neue Möglichkeiten. Ein völlig neuer Markt auf dem Gebiet des sogenannter Online-Tradings ist entstanden.”

Der neue Markt: Online-Trading

Resch erläutert: “Und es geht um Dimensionen, die sich Vertriebe und Emittenten aus den Zeiten der Schrottimmobilien nie hätten vorstellen können. Aber es ist allerdings auch immer deutlich krimineller und internationaler geworden. Während man damals den ‘Grauen Kapitalmarkt’ meistens nur umgangssprachlich als Betrug bezeichnet hat, kann man dieses ‘Online-Trading’ jetzt meist auch im juristischen Sinne als reinen Betrug nach § 163 StGB bezeichnen. Dies ist kein ‘grauer Kapitalmarkt’ mehr, sondern ein ‘pechschwarzer Kapitalmarkt’!”

GoMoPa: Können Sie uns das näher erklären?

Resch: “Es handelt sich dabei um Online-Handelsplattformen, auf denen vorgegaukelt wird, dass man auf ihnen mit allen möglichen Finanzinstrumenten, also zum Beispiel mit Aktien, CFDs oder Kryptowährungen handeln, neudeutsch ‘traden’, kann. Bei der Masse dieser Online-Handelsplattformen handelt sich um reine Betrugsmodelle.”

GoMoPa: Warum Betrugsmodell?

Resch: “Es wird auf diesen Plattformen kein Handel betrieben. Was der Anleger auf seinem Bildschirm sieht, ist Fiktion. Kein Cent von seinem Geld wurde investiert. Alles ist gleich in die Taschen der Betrüger geflossen. Die Täter gehen dabei psychologisch äußerst geschickt vor. Es wird gelockt und gedroht. So gelingt es den Betrügern, ihren Opfern unglaublich hohe Summen aus der Tasche zu ziehen.”

GoMoPa: Wie kann ein erfahrener Mensch auf so etwas reinfallen?

Resch: “Diese Frage stellen sich die Opfer selber, sie schämen sich und machen sich Selbstvorwürfe. Es ist oft ein Schock für ihr Selbstverständnis. Ein wichtiger Teil meine Gespräche ist es, den Opfern von Anlagebetrügern klarzumachen, dass sie keine Chance hatten, sich gegen diese Form des Anlagebetruges zu schützen.
Die Anbahnungsmethoden sind so raffiniert gemacht, oft mit Werbung über seriöse Medien im Internet, so dass der Laie den Schwindel nicht erkennen kann.”

GoMoPa: Können Sie mal ein Beispiel nennen?

Resch: “Legendär ist die Geschichte, dass in der TV-Sendung ‘Die Höhle der Löwen‘ das große Geheimnis, wie man das schnelle Geld verdienen kann, von genialen Erfindern verraten wurde und dass diese Sendung deshalb – angeblich auf Betreiben der Finanzindustrie – verbannt wurde. Alles Lüge, alles falsch! Die im Internet erscheinende Berichterstattung, zum Beispiel angeblich bei der BILD oder n-tv ist gefälscht und frei erfunden. Aber oft findet sich auch Werbung dieser Art auf Webseiten seriöser Medien, die dort über Google platziert wurde. Zunächst landet man dann bei einer Werbeagentur, die den interessierten Anleger oft zu wenig seriösen Brokern weiterleitet.
Wenn der Anleger auf dieser Internetseite landet, ist er eigentlich schon verloren.”

Wer hier landet, ist schon verloren

Resch: “Als Laie kann man regelmäßig nicht erkennen, dass die Internetseite des vermeintlichen Online-Brokers, auf der man gelandet ist, fiktiv und nicht echt ist. Nach seiner laienhaften Vorstellung sieht sie so aus, wie sie bei einem Broker aussehen müsste. Die Broker sind psychologisch bestens geschult und es gelingt ihnen mit Hinweis auf die, auf dem Bildschirm zu beobachtenden sich stetig vermehrenden, Gewinne, dass die Anleger immer mehr Geld zu investieren. Erst wenn der Anleger sein Geld zurückhaben will, kommt es zu Problemen. Er muss dann vorab angeblich noch Steuern, Gebühren und andere Sachen bezahlen. Zu spät merkt er, dass er sein Geld nicht bekommen wird und dass er Betrügern aufgesessen ist.”

GoMoPa: Gibt es Chancen, dass der Anleger sein Geld zurückbekommen kann? Sollte er zur Polizei gehen?

Resch: “Viele betrogene Anleger erstatten in der Tat eine Strafanzeige. Dies ist jedoch allein nicht zielführend. Eine Strafanzeige dient der Strafverfolgung und damit der Bestrafung der Täter, aber nicht vordergründig zur Wiederbeschaffung des Geldes.”

GoMoPa: Wie gehen Sie vor?

Resch: “Wir gehen einen anderen Weg. Wir verfolgen die Spur des Geldes. Auch dies ist nicht einfach. Aber wir haben erstaunliche Erfolge damit erzielen können.”

Bei Resch geht es zu wie in einem Startup

Resch: “Wir haben einen eigenen forensischen Apparat mit den entsprechenden Cyberexperten, Finanzermittlern und forensischen Tools aufgebaut. Wir können aber auch auf die Hilfe externer Ermittler zurückgreifen, wenn wir alleine nicht weiterkommen. Das ist alles sehr komplex und es fehlt an dieser Stelle die Zeit, um in Einzelheiten zu gehen. Wir sind ständig im Lernprozess und auf der Suche nach weiteren neuen Werkzeugen, wie wir das Geld für die Mandanten zurückholen können. Ein neuer Mitarbeiter meinte kürzlich, bei uns ginge es zu, wie in einem Start-up-Unternehmen. Mit dieser Dynamik wollen wir weiter für unsere Mandanten und die Wiederbeschaffung des Geldes arbeiten!”

GoMoPa: Herr Resch, vielen Dank für das Interview und weiter viel Erfolg für Ihre Arbeit!

Über Jochen Resch:

Jochen Resch hat in West-Berlin Wirtschaft und Jura studiert und ist 1983 Anwalt geworden. Seit 1986 mit dem Spezialgebiet Anlegerschutz. Resch Rechtsanwälte ist die erste Kanzlei für reinen Anlegerschutz. Mit Büros in Berlin, München und Wien. Nun denn…




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