Im Abgasskandal sprach das OLG Celle einem geschädigtem Käufer Schadensersatz zu. “Diesen Rückenwind können geschädigte Verbraucher nutzen, um ihre Ansprüche gegen VW noch rechtzeitig vor dem 31. Dezember 2019 geltend zu machen. Danach sind die Forderungen in der Regel verjährt”, sagt Rechtsanwalt Dr. Henning Leitz, CLLB Rechtsanwälte München. Mehr im Forum