Für eine läppische Vorab-Gebühr: “Sie beantragen EUR 220.000. EUR 150.000 werden an Sie zur freien Verfuegung ausbezahlt. Die EUR 70.000 werden an uns abgetreten und veranlagt. Die sich ergebende Rendite treten Sie dto an uns ab fuer die laufenden Zins- und Tilgungszahlungen. Somit sind Sie selbst jeglicher Rueckzahlungsverpflichtung entbunden. – Sie haben praktisch ein Darlehen zum Nulltarif. –
Stratton &10. Dezember 2009 | 18:25 | Lesedauer ca. 1 min | Autor: GoMoPa