Das Landgericht Hamburg erklärte aktuell mehrere Vertragsklauseln zur vorzeitigen Kündigung von Kapitallebens- und Rentenversicherungen für ungültig. Etwa 24 Millionen Verbraucher, die ihre Verträge in den vergangenen Jahren gekündigt haben, “können nun Nachschlag verlangen”. Betroffenen Kunden wird geraten, dass sie wegen der Verjährungsfristen schnell reagieren und sofort ihre Ansprüche anmelden. Einen Musterbrief finden Sie