Das “Gesetz zur Reform des Kontopfändungsschutzes” schafft einen besseren Pfändungsschutz für alle Arten von Einkünften, also auch für die aus selbstständiger Tätigkeit. Bislang galt es nur für Arbeitnehmer, aber jetzt sind auch Sie dazu berechtigt, ein Girokonto als Pfändungsschutz-Konto (“P-Konto”) führen zu dürfen. Das “P-Konto” richtet Ihnen einen Pfändungsfreibetrag ein. Das bedeutet, dass ein Guthaben in Höhe Ihres Pfändungsfreibetrags vor Pfändungen geschützt ist.