Von höchsten Richtern ist einmal mehr das Straßenverkehrs-Prinzip “Wer auffährt, hat Schuld” bestätigt worden. Wenn sich der eigentliche Unfallhergang nicht aufklären lasse, hafte stehts der Auffahrende – entschied das Saarländische Oberlandesgericht. Die Entscheidung der Unterinstanz hob das Gericht mit seinem Urteil auf, dieses hatte einer Klägerin zumindest teilweise Recht gegeben. Der vor ihr fahrende PKW habe unvermittelt die Fahrspur gewechselt, hatte die Frau geltend gemacht. Das Oberlandesgericht urteilte: Ohne klare Beweise dafür bleibe der Auffahrende allein auf dem Schaden sitzen.