Rechtsanwalt Thorsten Krause (30) von der Kanzlei KAP Rechtsanwälte (Krause Appelt Partnerschaft von Rechtsanwälten) aus der Sonnenstraße 19/1 in München. Und auf der anderen Seite die Rechtsanwälte Matthias Gröpper und Andreas Köpke von der Kanzlei GRÖPPER KÖPKE Rechtsanwälte GbR aus der Großen Elbstraße 59 bis 63 in Hamburg.

 

Krause sah sich am 14. Januar 2014 genötigt, die Accessio-Geschädigten erstmals in aller Öffentlichkeit vor der Kanzlei aus Hamburg zu warnen.

Krauses Vorwurf: Die Kanzlei aus dem Norden stelle sich in einem kürzlichen Schreiben an Accessio-Anleger als “gemeinsamer Vertreter” in Sachen Accessio dar, obwohl Gröpper und Köpke lediglich der offizielle gemeinsame Vertreter aller Forderungsberechtigten im speziellen Insolvenzfall der Konservenfabrik Zachow GmbH & Co. KG (Amtsgericht Schwerin, Eröffnung am 1. Mai 2011, 580 IN 60/11) ist.

Diese Konservenfabrik sei nur eine von vielen Firmen, für die die Accessio ihren Kunden hochriskante Teilschuldverschreibungen oder Genussscheine als angeblich sichere Anlagen verkauft hatte und die den Accessio-Kunden herbe Verluste bescherten. Laut Krause gehören dazu beispielsweise auch noch die HPE Hanseatic Private Equity, die Ponaxis AG, die Cargofresh AG, die Pongs & Zahn AG, die Salvator Grundbesitz oder die Südfinanz.

Gröpper und Köpke habe nun den Accessio-Anlegern in der Insolvenzsache Konservenfabrik Zachow gar nichts Neues mitgeteilt, sondern zu einer Doppelklage gegen die Accessio-Verantwortlichen aus Itzehoe und die depotführende DAB bank AG aus München aufgefordert.

Für Krause ein klarer Fall von verdeckter Mandantenwerbung. Krause:

Wurden die Kosten für eine Erstberatung vorab nicht festgelegt, kann diese bis zu 190 Euro plus Umsatzsteuer kosten, geht man von einer Mandatierung aus, sind die Gebühren abhängig vom geltend zu machenden Schaden und daher kaum im Vorab abzuschätzen. Diese Gebühren können leicht in die Tausende gehen.

Der Finanznachrichtendienst GoMoPa.net bat die Kanzlei Gröpper Köppke RAe GbR um eine Stellungnahme zur Kollegenschelte aus München. Anlegerschutzanwalt Matthias Gröpper schrieb GoMoPa.net:

Vielen Dank für den Hinweis. Uns ist der “nette” Beitrag der Kollegen leider erst am Montag aufgefallen. Wir die haben KAP deshalb auf Unterlassung in Anspruch genommen. Sie haben eine Unterlassungserklärung abgegeben. Die geht aber nicht weit genug. Deshalb werden wir gerichtlichen Rechtsschutz suchen. Wir finden das Verhalten unangenehm und unnötig und würden unsere Zeit lieber der Unterstützung der Anleger bei der Geltendmachung ihrer Ansprüche widmen, aber alles kann man sich nicht gefallen lassen…

Bei dem Anschreiben ging es um folgendes.

Wir sind von der Gläubigerversammlung der Anleihegläubiger der insolventen Konservenfabrik Zachow GmbH & Co. KG als Gemeinsamer Vertreter bestellt worden und vertreten gegenüber dem Insolvenzverwalter alle Forderungen. Deshalb müssen wir die Anleger laufend über den Stand des Verfahrens informieren. Und das haben wir getan. Da die Anleger nach Lage der Dinge allenfalls eine geringe Quote in dem Insolvenzverfahren erhalten, haben wir zudem darauf hingewiesen, dass es eine ganze Reihe von vielversprechenden Alternativen gibt. Das Schreiben schicke ich Ihnen gern rüber.

Wir halten die Behauptung, dass es sich um verbotene Werbung handelt, gelinde gesagt für Blödsinn. Schließlich vertreten wir alle Empfänger des Schreibens. Und weshalb man in dem Zusammenhang nicht auf die für die Geschädigten ganz wichtige Information, das Geld gegebenenfalls und unter bestimmten Voraussetzungen bei Dritten zurückholen zu können, hinweisen darf, hat sich uns bis jetzt noch nicht so ganz erschlossen. Vorsichtig gesagt.

Besonders sauer ist der Münchener Rechtsanwalt Krause jedoch darüber, dass die Hamburger auch noch seine Argumente stehlen wollen, mit denen er bereits vor Gericht gegen die DAB bank AG erfolgreich Schadenersatzansprüche für Accessio-Anleger durchsetzen konnte.

Auf der Homepage wirbt die Kanzlei Gröpper Köppke Rechtsanwälte GbR sogar mit einem Urteil und dient sich weiteren Accessio-Geschädigten als Experte an, ohne zu erwähnen, dass nicht die Hamburger Anwälte, sondern ganz allein der Münchener Anwalt Thorsten Krause das Urteil erstritten hat.

Die Kanzlei KAP Rechtsanwälte teilte dazu mit:

Das bundesweit erste gewonnene Urteil gegen die DAB Bank AG wurde durch die Kanzlei KAP Rechtsanwälte aus München erstritten.

Rechtsanwalt Thorsten Krause, Partner der Kanzlei KAP Rechtsanwälte beschäftigt sich seit rund 3 Jahren nicht nur mit dem Themenkomplex Accessio, sondern von Anfang an auch mit Klagen gegen die DAB Bank.

Dass der Erfolg des Urteiles auch auf die hierbei gewonnenen Detailkenntnisse zurückzuführen ist, scheint man auch in der Hamburger Kanzlei erkannt zu haben, schließlich wurde von dort jüngst ein Antrag auf Akteneinsicht in eben gerade diesen Fall gestellt, begründet damit, man müsse prüfen, ob der in München gewonnene Fall mit einem Fall in der Kanzlei der Hamburger vergleichbar sei.

Rechtsanwalt Krause kommt tatsächlich der Verdienst zu, am 29. August 2012 vor dem 5. Senat des Oberlandesgerichts München das allererste und somit wegweisende Urteil gegen die DAB bank AG auf Schadenersatz für Accessio-Kunden erstritten zu haben (Aktenzeichen 5 U 3242/11).

Der Pressesprecher der DAB bank AG, Dr. Jürgen Eikenbusch, hatte GoMoPa.net dazu noch im Mai 2011 gesagt: “Wir sind als depotführende Bank lediglich die technische Plattform und nicht für Anlageentscheidungen verantwortlich. Dafür stehen die Vermögensverwalter. Das gilt für alle, nicht nur für die Accessio.”

 

Krause konnte aber das Oberlandesgericht München davon überzeugen, dass die Dienstleistung der Accessio und der DAB bank AG rechtlich gar nicht zu trennen seien. Die Tätigkeit der Accessio sei mit dem Outsorcing der Banktätigkeit an eine Tochtergesellschaft der Bank zu vergleichen.

Die Bank habe von der Vermittlung der Accessio profitiert, ohne, dass die Kunden das wussten. Die Kunden wurden mit einem konservativen Tagesgeldkonto zu sehr hohen Zinsen (7 Prozent) angelockt. Die andere Hälfte ihres Geldes sollten sie in Schrottpapiere (unsichere Gesellschaften) investieren. Dafür habe die Accessio 10 Prozent Provision kassiert und einen Teil davon an die Bank abgeführt, um die hohen Zinsen auf das Tagesgeld zu subventionieren.

Bei der Einreichung der Klage gegen das Bankhaus hatte Krause schon ein Jahr zuvor für eine Sensation gesorgt. Krause hatte mit 300 Accessio-Geschädigten und 30 Millionen Euro Schadensansprüchen im Jahre 2011 eine Geschädigtengemeinschaft in Form einer Firma gegründet, die Aletheia GbR. Diese reichte nun zum 1. Mal eine Sammelklage gegen ein Bankhaus ein (GoMoPa.net berichtete).

Der Vorteil für die Anleger bestand darin, dass sich das Prozesskostenrisiko um zwei Drittel reduzierte. Im Falle, dass die DAB bank AG gewinnen würde, müssten die Anleger für einen Anspruch von 10.000 Euro an Anwalts- und Gerichtskosten durch zwei Instanzen anstatt 7.600 Euro nur 1.000 Euro bezahlen. Im Gewinnfall bezahlt man natürlich gar nichts.

Im aktuellen Fragebogen-Ausfüllschreiben der Kanzlei Gröpper Köpke Rechtsanwälte GbR und der Aufforderung, sowohl gegen die Accessio-Verantwortlichen und die DAB bank AG vorzugehen, sieht Krause ein erhebliches Prozesskostenrisiko:

Besondere Vorsicht

Besondere Vorsicht ist geboten, wenn (beide) die Vorstände und die DAB Bank gesondert verklagt werden sollen: Hieran verdienen nicht nur die Anwälte doppelt, sondern es entsteht auch ein doppelt so hohes Prozesskostenrisiko. Geschädigte Anleger sollten sich hier genau entscheiden, welchen Weg sie einschlagen. Übrigens: Egal welchen Anwalt ein Anleger bundesweit einschaltet, die Anwaltsgebühren im Klageverfahren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz und die Gerichtskosten sind bei jedem Anwalt gleich.

Geschädigten Anlegern, die sich für eine Prüfung Ihres Falles durch die Kanzlei KAP Rechtsanwälte interessieren, bieten wir volle Kostentransparenz, das heißt, die erste Prüfung Ihrer Unterlagen im Rahmen der Erstberatung bieten wir zum festen Pauschaltarif von 59,50 Euro inklusive Umsatzsteuer. Im Rahmen dieser Erstberatung werden die Kosten des weiteren Vorgehens nachvollziehbar und transparent dargestellt.

Die Hamburger Rechtsanwälte können aber gegen Krause mit Masse und einer viel älteren Interessengemeinschaft punkten.

 

Rechtsanwalt Matthias Gröpper hob bei der Vermeldung des erstrittenen Sensationsurteils von Thorsten Krause im Sommer 2012 in München (ohne, wie gesagt, Krause zu erwähnen) am 2. November 2012 auf seiner Kanzlei-Homepage eigens hervor: “Wir haben das erste Mal 2008 vor dem Wertpapierhandelshaus gewarnt.”

Bereits am 1. August 2010, also zwei Tage nach dem Insolvenzeröffnungsbeschluss des Amtsgerichts Itzehoe gegen die Accessio Wertpapierhandelshaus AG (Aktenzeichen 28 IN 143/10), veröffentlichte die Kanzlei Gröpper Köpke Rechtsanwälte GbR ebenfalls auf ihrer Homepage die Nachricht: “Die Hamburger Rechtsanwälte vertreten mit über 600 ACCESSIO-Kunden die größte Interessengemeinschaft der geschädigten ACCESSIO-Kunden und haben mittlerweile mehrere stattgebende Schadensersatzurteile erstritten.” Gegen die Accessio wegen Falschberatung.

Inzwischen habe die Kanzlei nach eigenen Angaben mit Stand vom November 2012 bereits 800 Geschädigte vertreten.

Krause, der in Zeit und Größe mit seiner Interessengemeinschaft hinterherhinkte, konterte in seiner Kollegenschelte am 14. Januar 2013:

Übrigens: neben 2 bereits eingereichten “Sammelklagen” gegen die DAB Bank und zahlreichen Einzelklagen bereiten KAP Rechtsanwälte momentan eine dritte “Sammelklage” gegen die DAB Bank vor.

Gröpper und Köpke können derlei nicht vorweisen. Nun denn …

 

Links zum Thema
» Kollegenschelte der KAP Rechtsanwälte München
» Gröpper Koepke RAe GbR feiert fremdes Urteil ohne Quelle
» Rechtsanwalt Thorsten Krause zu Accessio und DAB bank AG