Bislang ging noch jedem Prozesskosten-Finanzierer in Deutschland über kurz oder lang die Puste beim VW-Dieselskandal aus. Die Gefahr besteht auch beim neuen Portal LawButler.com von der Mannheimer Profin Prozessfinanzierung GmbH.
Mit der der Berliner Rechtsanwalt Christopher Rother (55) bereits einen zweiten Prozessfinanzierungsanlauf im VW-Dieselskandal versucht, nachdem er im letzten Jahr beim Hamburger Startup MyRight.de nach einer Niederlage vor dem OLG Braunschweig ausgestiegen ist.
Das Nicht-lange-Durchhalten von Prozessfinanzierungen in Deutschland liegt daran, dass Prozesse in Deutschland nicht selten 7 Jahre dauern und in dieser Zeit kein Geld reinkommt, aber die Verwaltungskosten weiterlaufen oder sogar galoppieren, wie die Leipziger Rechtsanwältin Kristin Salomon gegenüber GoMoPa aus ihren Erfahrungen als juristische Vorständin der ProzeßGarant AG aus Hof in Bayern berichtete. Die Aktiengesellschaft musste ihren Geschäftsbetrieb im Sommer 2009 nach fünf Jahren trotz vorab zur Prozesskostenfinanzieurng eingesammelter Anlegergelder von bis zu 5 Millionen Euro einstellen.
Auch der ehemalige Kartellrechtler bei der Deutschen Bahn Rechtsanwalt Christopher Rother, der 2016 das Fach zu prozesskostenfinanzierten Verfahren wechselte, bewies bei seinem ersten Versuch nur einen kurzen Atem.
Rother wurde im Mai 2016 Managing Partner der US-Kanzlei Hausfeld Rechtsanwälte LLP am Kurfürstendamm 218 in Berlin Charlottenburg.
Rother stand dort in den vergangenen Jahren vor allem für ein Mandat, das wenig mit Kartellrecht zu tun hat: die improvisierten Sammelklagen der 2016 gegründeten Internetplattform MyRight.de aus der Behringstraße 14 in Hamburg Altona gegen den Braunschweiger VW-Konzern. MyRight hat die Ansprüche auf Rückerstattung des Kaufpreises gegen Rückgabe der Autos mehrerer Zehntausend Kunden gebündelt. Zuletzt lief es für Rother nicht gut vor dem Oberlandesgericht Braunschweig – am 19. Februar 2019 gab es eine Niederlage (Aktenzeichen: 7 U 134/17). Der Prozessfinanzierungsvermittler MyRight hatte angekündigt, Revision beim Bundesgerichtshof einzulegen.
Ex-Vorständin der ProzeßGarant AG Rechtsanwältin Kristin Salomon nannte gegenüber GoMoPa als weiteren Grund, warum Prozesskostenfinanzierung in den USA ein Erfolgsmodell ist, aber in Deutschland nicht:
Das Problem in Deutschland ist doch, dass man Prozesskosten immer trägt, egal, ob man gewinnt oder unterliegt, deshalb klappt wohl das Modell der Prozesskostenfinanzierung aus Amerika in Deutschland nicht. In Amerika arbeiten die Rechtsanwälte in der Regel auf Erfolgsbasis.
Kurz nach der Niederlage stieg Rother im Mai 2019 bei Hausfeld und damit auch bei MyRight.de aus. Und machte wenig später selbst ein Prozessfinanzierungsportal auf:
LawButler.com
Die Sicherheit, die Rother auf LawButler.com verspricht, ist allerdings recht hohl, wie wir noch sehen werden.
Rother wirbt mit den Worten um Mandanten :
Gewinnen, aber ohne Risiko
LawButler übernimmt für Sie die Kosten für den Gerichtsprozess – und damit das volle Risiko. Sie lehnen sich entspannt zurück!
Mehr noch gibt Rother auf die selbst gestellte Frage im Dieselskandal: