Vonovia SE23. Oktober 2020 | 18:46 | Lesedauer ca. 6 min | Autor: GoMoPa-Redakteur JS

Vonovia SE: Wertsteigerung auf Mieterkosten – Joker Modernisierungsumlage


Der Glanz vergangener Tage, als Deutschlands größter privater Wohnungsvermieter, Vonovia SE aus Bochum mit heute deutschlandweit 354.00 Wohnungen, noch als Vermieter für den kleinen Geldbeutel galt, scheint, arg verblasst zu sein.

 

Heute müssen sich Mieter vor Gericht gegen ungerechtfertigte Mieterhöhungen wehren. Selbst wenn sie gewinnen, wartet im Briefkasten schon die nächste böse Überraschung.

So geschehen gerade in Bremen, wo Vonovia seit 2017 bis heute 100 Häuser energetisch saniert.

Das Landgericht Bremen gab im Februar 2020 drei Mietern Recht, weil Vonovia Sanierung und Modernisierung wohl nicht sauber genug getrennt habe.

Bei dem Fall ging es um Mieterhöhungen infolge einer energetischen Modernisierung. Hierfür konnte der Vermieter elf Prozent der Kosten auf die Miete umlegen. Das führte in einigen Fällen in Bremen dazu, dass die Kaltmiete um knapp 40 Prozent anstieg. Seit 2019 dürfen Vermieter noch acht Prozent der Modernisierungskosten auf die Jahresmiete umlegen. Zusätzlich darf die Miete nach Sanierungsarbeiten innerhalb von sechs Jahren nicht mehr als drei Euro pro Quadratmeter steigen.

Die drei Mieter erhielten das zu viel gezahlte Geld zurück. Aber jetzt erhielten sie wieder Post von Vonovia – mit einer Mieterhöhung, die zum Teil nach eigenen Angaben so hoch war, wie die Summen, gegen die sie über eineinhalb Jahre vor Gericht vorgegangen waren.

Nun sieht sich Vonovia bei ihren Mietererhöhungen infolge einer energetischen Modernisierung im Recht und beruft sich dabei auf ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom Juni (Aktenzeichen VIII / ZR 55/19). Hier hat der BGH einer Revision zu einem Urteil des Bremer Landgerichts (Az. 7C 65/18) zugestimmt und verweist das Verfahren jetzt zurück in die Hansestadt an die Zweite Kammer.

Doch bei diesem Verfahren ging es nur um die Anschreiben zur Mieterhöhung, nicht um die Vermengung von Sanierung und Modernisierung.

Vonovia-Sprecherin Panagiota-Johanna Alexiou sagte dem Weser-Kurier am 20. Oktober 2020:

Wir begrüßen die Entscheidung des Bundesgerichtshofs, die uns bestätigt, dass unsere Ankündigungsschreiben nicht zu beanstanden sind.

Die genannte BGH-Entscheidung hat nach Ansicht des Bremer Mieter-Anwalts Valentin Weiß hier überhaupt keine Tragweite:

In diesem BGH-Verfahren ging es darum, den Zugang zu einer Wohnung zu ermöglichen, in der modernisiert werden sollte.

Gegen die neuen Mieterhöhungen wollen demnach bereits zehn Mandanten von Weiß vorgehen.

Über die Entwicklung kann der Anwalt nach eigenen Angaben noch nichts sagen, er ist aber der Ansicht:

Nach wie vor sind die Modernisierungsmieterhöhungen jedoch mit großer Wahrscheinlichkeit materiell unwirksam.

Er bezieht sich lieber auf ein anderes BGH-Urteil (Aktenzeichen VII ZR 81/19), das sich ebenso mit der energetischen Modernisierung beschäftigt. Da hatte der Bundesgerichtshof entschieden: Erneuern Vermieter noch funktionstüchtige, aber schon in die Jahre gekommene Bauteile und Einrichtungen, dürfen sie dem Mieter nicht die vollen Kosten aufbürden.

In der Vonovia-Hauszeitung Wohnen & Gesellschaft punktet der Vonovia SE-Vorstandsvorsitzende Rolf Buch (55) aus Gütersloh gerade mit kernigen Sätzen wie:

Menschen aus der Wohnung zu treiben, ist schlicht asozial. Wir sind uns wohl einig: Exzesse müssen unterbunden werden, weil so etwas die Gesellschaft zerstört.

Auch ich will gemischte Städte, in denen es auch Wohnungen für sechs Euro pro Quadratmeter gibt.

Wo alle Mieten hoch sind, entstehen irgendwo am Rand sozial schwierige Quartiere, die auch keiner will.

Die Vonovia SE-Realität sieht anders aus:

 




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