Diplom-Ingenieur Stefan Keller (54) aus Aschheim ist seit Dezember 2018 der neue starke Mann beim bayerischen Finanzvermittler UDI Beratungsgesellschaft mbH mit Sitz in Roth (Kellerweg 12) und Bürogebäude in Nürnberg (Frankenstraße 148).
Bis auf die Biogassparte hat Keller mit seiner te management GmbH aus Aschheim die Solar-, Wind- und Green Buildingstöchter der UDI Beratungsgesellschaft mbH von Ex-Banker Georg Alfred Hetz (66) übernommen, der UDI 1998 gegründet hat.
Über den Kaufpreis wurde Stillschweigen vereinbart. Doch der Start als geschäftsführender neuer Mehrheitsgesellschafter könnte schlechter kaum sein.
Keller musste am 17. Januar 2019 für die von ihm gemanagte te Solar Sprint IV GmbH & Co. KG aus der Mouginsstraße 26 in Aschheim den Zahlungsnotstand ausrufen.
Zum Jahresende 2018 wären 3 Prozent Jahreszinsen auf die rund 6,8 Millionen Euro Nachrangdarlehen fällig, die der Vertrieb UDI im Jahr 2016 von 880 Anlegern für die te Solar Sprint IV eingesammelt hatte. Geplante Endfälligkeit der Rückzahlung: 31. März 2020.
In einer Pflichtmitteilung nach § 11a Absatz 1 des Vermögensanlagengesetzes (VermAnlG) gab Stefan Keller bekannt:
Erfüllung der Verpflichtungen gegenüber dem Anleger verschiebt sich.
Möglicher Ausfall von Forderungen
Den Schwarzen Peter für die momentane Zahlungsunfähigkeit und den drohenden Forderungsausfall schiebt Keller der Generalauftragnehmerin der Solarprojekte, der MEP Werke GmbH aus der Mies-van-der-Rohe-Straße 6 in München, zu – obwohl Keller dort bis zu seinem Rücktritt am 15. September 2018 als Geschäftsführer die Geschäfte selbst verantwortete.
Weil das Solar-Mietmodell der Nachrangdarlehsreihe te Solar Sprint II, III und IV gescheitert ist, musste die MEP Werke GmbH für alle Projektgesellschaften, an die auch die te solar Sprint IV Nachrangdarlehen weitergereicht hat, das Modell (und das ist der Vorwurf von Keller) ab Sommer 2018 auf ein Solar-Kaufmodell umstellen. Die Umstellung läuft noch.
Beim Solar-Mietmodell sollten die Projektgesellschaften Solaranlagen auf Privatdächern vorfinanzieren und an die Hausbesitzer vermieten. Zur Refinanzierung der geflossenen Nachrangdarlehen sollten alle Mietforderungen gebündelt werden und an Großinvestoren verkauft werden.
Keiner wollte die Mietforderungen haben.
Doch bereits für die te solar Sprint II und III unter Leitung von Keller, die die Nachrangdarlehen an die beiden Münchener Projektgesellschaften MEP Solar Miet & Service GmbH und MEP Solar Miet & Services III GmbH ebenfalls unter Leitung von Keller weiterreichten, konnten für die Forderungen aus vermieteten 8.500 Solardachanlagen kein Großinvestor und auch keine Bank als Käufer gewonnen werden. Wahrscheinlich auch deshalb, weil die unbesicherten Nachrangdarlehen nur 30 Prozent der Projektkosten ausmachten und 70 Prozent über besicherte Bankdarlehen finanziert wurden.
Multigeschäftsfüher Keller betonte immer wieder, so auch im Jahresbericht für die te Solar Sprint IV für das Gründungsjahr 2016:
Bei der Vergabe der Darlehen an die PV-Mietmodelle wurde das Vorliegen der den Mietmodellen zugrundeliegenden Mietverträge sowie der Installationsberichte der PV-Anlagen überprüft.
Die Mietmodellgesellschaften verfügen zudem über Mietausfall-Versicherungen, so dass das theoretische Risiko etwaiger Zins- und Tilgungsausfälle entsprechend reduziert wird.
Die Rückzahlung der ausgereichten Darlehen ist abhängig von der Refinanzierung der Mietgesellschaften durch Dritte (Banken, Investoren). In Abhängigkeit von entsprechenden Umsetzungen solcher Finanzierungen kann es theoretisch zu Verzögerungen bei der Rückzahlung kommen.
Der negativste aller Fälle ist nun eingetreten.
Stefan Keller seine Auswege: