Vor 21 Jahren war der Thüringer Nikolaus Gropper (61) von Meiningen nach Mallorca ausgewandert. Als Investment-Broker leitete Gropper von 2005 bis 2007 in der Inselinnenstadt Inca den Mallorca Trading Club (MTC), den er wegen einer Geldwäscherazzia am 26. April 2007 mit Firmensitz nach Lefkosa auf Zypern verlegte.
Von da ab nannte sich der Club “GCN Limited” und wurde wie der MTC als verschwörerischer Geheimklub weiter geführt. Werbung war laut Statut verboten. Wer etwas ausplauderte, wurde von den versprochenen Gewinnen ausgeschlossen.
Und die Gewinne waren märchenhaft. Gropper versprach 12 Prozent im Monat plus einen Bonus von 1,5 Prozent, wenn man sich das Geld nicht auszahlen, sondern weiterarbeiten lässt oder wenn man weitere Clubmitglieder wirbt (Eintritt ab 500 Euro).
Wie Gropper diese Renditen erwirtschaftete, wusste niemand. Nebenher handelte Gropper mit allem, was sich an den Mann bringen ließ. Immobilien im noblen Fischerdorf Andratx, Gewerbeeinträge für österreichische Firmen, Tankdeckel, Pornoseiten, ebooks, Laptops bis hin zu Hochleistungspillen aus getrocknetem Spinat und Verdauungspillen aus Dattel- und Zwetschgenpulver. Weshalb er den Beinamen Trading-König von Mallorca wohl zurecht verdient hat.
Allerdings erfolgte das Trading über die zypriotische Yesilada Bank Limited in Nicosia, deren Geschäfte in Deutschland im November 2009 von der Bonner Finanzaufsicht BaFin untersagt wurden.
Für seinen Mallorca Trading Club hatte Gropper 130 Anleger gewinnen können. An die ersten 30 Anleger sind 190.000 Euro zurückgeflossen. Die übrigen 100 Anleger verloren 1,5 Millionen Euro.
Seit 2013 wurde Gropper mit internationalem Haftbefehl von der Staatsanwaltschaft Wuppertal gesucht, weil 30 geschädigte Unternehmer und Privatiers aus Solingen und Remscheid in NRW das Schweigegelöbnis gebrochen und Anzeige erstattet hatten, die an Gropper Einzel-Summen zwischen 12.000 und 55.000 gezahlt und verloren hatten.
Bis dahin soll Gropper aus all seinen Geschäften angeblich 10 Millionen Euro auf einem Konto in der Schweiz gebunkert haben und soll in der Zwischenzeit mit seiner Familie auf Mallorca in Saus und Braus gelebt haben.
Am 12. August 2015 war die Fahndung nach Nikolaus Gropper erfolgreich.
Als Gropper aus Mallorca kommend am Flughafen Köln/Bonn zu einem Weiterflug nach London eincheckte, wurde er durch Beamte der dortigen Bundespolizeiinspektion erkannt und im Gang zum Flieger verhaftet.
Seitdem sitzt er in deutscher U-Haft. In einem ersten Prozess, der am 29. Oktober 2015 begann, wurde Gropper Anfang letztes Jahres vom Landgericht Wuppertal wegen Untreue zu 6 Jahren Haft verurteilt.
Doch Gropper beharrte darauf, dass er unschuldig sei, und zog gegen das Urteil bis vor den Bundesgerichtshof.
Gropper hatte Rechtsanwälte als Zeugen benannt, die in einzelne Anlageprojekte eingeweiht gewesen seien. Sie könnten bezeugen: Die Geschäftsideen waren seriös und erfolgversprechend; sie seien einfach gescheitert.
Dabei sei es etwa um ein Hotelprojekt auf Mallorca oder Geschäfte mit amerikanischen Kreditkarten gegangen. Als Spitzengewinn soll dabei sogar 20 Prozent im Monat möglich gewesen sein. Versprochen worden seien diese hohen Werte den Anlegern allerdings nicht. Gropper:
Wir haben auch immer auf die Möglichkeit des Verlusts der Einlagen hingewiesen.
Der BGH erkannte in dem Verfahren einen Rechts-Fehler, setzte das Urteil auf Null und gab das Verfahren zur neuen Verhandlung an eine andere Strafkammer des Wuppertaler Landgerichts zurück. Nun allerdings mit der Erweiterung von Untreue auf einen möglichen vorsätzlichen Betrug.
Dieser Begrugs-Prozess begann am 19. Januar 2018. Von den Anwälten, die Groppers Unschuld bezeugen sollte, war ein Anwalt bereits im ersten Prozess zum Belastungszeugen für Gropper geworden.
Ihn belangt die Justiz inzwischen in einem weiteren Verfahren – wegen mutmaßlicher weiterer Taten nach gleichem Muster a la Gropper.
Das Gericht musste den Belastungszeugen nicht noch einmal aussagen lassen. Gropper nahm heute das Angebot des Landgerichts an, wonach es bei höchstens 6 Jahren Haft bleibe, aber diese wäre unter Berücksichtigung einer bereits verbüßten Untersuchungshaft von zweieinhalb Jahren in anderthalb Jahren zu zwei Dritteln verbüßt.
Danach stünde die Möglichkeit einer vorzeitigen Entlassung im Raum.