In einem vielbeachteten Verfahren, in dem es um mögliche Aktienmanipulation rund um die geplatzte Fusion zwischen den Automobilherstellern Porsche und VW geht, gab es bisher noch keine endgültige Entscheidung. In dem Verfahren vor dem Landgericht Braunschweig wurde am 10. Dezember nun ein neuer Verkündungstermin genannt. Demnach wird das Urteil am 4. März 2015 ergehen.
Vor dem Landgericht Braunschweig wurde in der Sache der gescheiterten VW-Übernahme durch Porsche zwei Verfahren verhandelt. Insgesamt lag der Streitwert dabei über zwei Milliarden Euro, was in der Geschichte der deutschen Justiz einen neuen Rekordwert darstellt. Vor dem Oberlandesgericht soll am 26. Februar in der Sache ein weiteres Verfahren über einen Streitwert von insgesamt 1,2 Milliarden Euro verhandelt werden.
Der auf große Verfahren dieser Art spezialisierte Tübinger Rechtsanwalt Andreas Tilp vertritt dabei Hedgefonds und institutionelle Investoren als “Porsche-Geschädigte”. Nun wurde im November 2014 von Tilp ein so genanntes Musterverfahren beantragt. Dazu führt Rechtsanwalt Andreas W. Tilp aus:
Insgesamt addieren sich die Forderungen aller in Deutschland klagenden Anspruchsteller auf über 5 Milliarden Euro. Befasst sind damit bislang Landgerichte in Braunschweig, Frankfurt, Hannover und Stuttgart. Seit der Einführung des Kapitalanleger- Musterverfahrensgesetz (KapMuG) hat sich die Tübinger Kanzlei TILP, beginnend mit dem von ihr initiierten Telekom-Prozess, mit bedeutenden Musterverfahren einen Namen gemacht und besondere Expertise heraus gearbeitet. So vertritt TILP u.a. den Musterkläger im aktuellen KapMuG-Verfahren gegen die verstaatlichte Hypo Real Estate.
Sollte ein Musterverfahren eröffnet werden, können sich auch andere geschädigte Anleger und Investoren zu geringen Kosten dem Verfahren anschließen. Wenn man Rechtsanwalt Tilp glaubt, könne das “einen Turboeffekt in die Sache” bringen.