Gut ist, was dem Kunden nutzt, verspricht die Lange Vermögensberatung GmbH aus der Tsingauer Straße 105 in München. Das bayerische Unternehmen legt nach eigener Aussage viel Wert auf Sachkenntnis und Moral. Scheinbar hat man es mit den Unternehmensgrundsätzen nicht immer allzu genau genommen, als man Kunden mit unhaltbaren Versprechungen hinsichtlich der Risiken von Schiffsfondsbeteiligungen ins offene Messer laufen ließ. Nun erließ ein Gericht ein Urteil wegen Falschberatung.
Das Landgericht München hat die Lange Vermögensberatung GmbH zur vollständigen Rückabwicklung von Beteiligungen an den Schifffonds MS Stadt Wismar sowie des FFH Fonds Nr. 31, “Caria” GmbH & Co.KG verurteilt. Der juristische Streit drehte sich um Beteiligungen in Höhe von 40.000 Euro an dem 2006 gebauten Containerschiff MS “Stadt Wismar”, die durch die Lange Vermögens GmbH im Jahr 2006 teilfinanziert wurden. Rechtsanwalt Robert Buchmann von der Kanzlei Rössner Rechtsanwälte kommentierte das Urteil wie folgt:
Dieses Urteil ist nicht auf diesen Fonds beschränkt, auch andere Fondsbeteiligungen der Lange GmbH lassen sich rückabwickeln.
Über den Schiffsfonds MS “Stadt Wismar”, der 2006 vom Emissionshaus König & Cie aufgelegt wurde, investierten Anleger insgesamt rund 18,7 Millionen Euro in das gleichnamige Containerschiff. Doch die MS “Stadt Wismar” geriet bereits im Jahr 2009 aufgrund niedriger Charterraten in finanzielle Schwierigkeiten. Ein Sanierungskonzept folgte und die Anleger wurden aufgefordert, entsprechend Kapital nachzuschießen. Ausschüttungen erfolgten nicht einmal in Höhe von 50 Prozent dessen, was ursprünglich prospektiert wurde. Ab dem Jahr 2011 wurden die Ausschüttungen gänzlich eingestellt. Viele Anleger haben diesen Fonds in der Vorstellung gezeichnet, für ihr Alter vorzusorgen bzw. um sicheres Vermögen zu bilden.
Gegen die Lange Vermögensberatung GmbH sind weitere sieben Klagen vor dem Landgericht München I anhängig. Einige davon richten sich sogar gegen Geschäftsführer Michael Lange (69) persönlich. Grundlage der Verfahren sind unter anderem schriftliche und mündliche Aussagen zur Rentabilität der Fonds, zur Fungibilität, zu Beteiligungsverhältnissen, zu Vertriebskosten, zur Sicherheit der Investition und zur Vergütungsstruktur verschiedener Fonds. Die Ansprüche auf Schadenersatz unterliegen der regelmäßigen Verjährung, also zwischen drei und zehn Jahren.
Die Finanzberater der Lange Vermögenberatung GmbH bewarben die Schiffsfonds-Beteiligungen nicht nur als “hoch rentabel”, sondern behaupteten auch, die Beteiligungen verfügten über “maximale Sicherheit” und “jederzeitige Fungibilität”. Fungibilität beschreibt die Eigenschaft von Gütern, Devisen oder Wertpapieren, leicht austauschbar zu sein. Die Lange Vermögensberatung GmbH gaukelte den Anlegern vor, es bestünde ein “guter Zweitmarkt” für Schiffsfondsanteile.
Doch genau das war bei den Investments in Schiffe nicht der Fall. Die Anlagen sind nahezu unverkäuflich und ein funktionierender Zweitmarkt für Schiffsfondsanteile existiert de facto nicht. Investitionen in Sachwerte verfügen nicht immer über die angepriesene hohe Sicherheit, wie die anhaltende Krise der Schifffahrt zunehmend verdeutlicht. Stattdessen fürchten reihenweise Anleger nicht nur den Totalverlust ihrer Einlagen, sondern auch die Rückzahlung ihrer bisherigen Ausschüttungen.