Am 18. Prozesstag gegen 6 Manager der Dresdener Infinus-Gruppe letzten Donnerstag vor der 5. Strafkammer des Landgerichts Dresden, bei der 22.000 Anleger ihr Geld verloren haben sollen, kam es zu zwei Paukenschlägen:
Die Aufsicht Bundesbank hat nach Angaben eines Mitarbeiters versagt. Und der Kronzeuge und Mitangeklagte Jens Pardeike (47) bestätigte den Schneeballverdacht und muss nun selbst mit einer Haftstrafe rechnen, da er trotz seines Wissens weiter mitgemacht habe.
Bundesbanker Christian Trinks, der in Leipzig für die Finanzaufsicht des zentralen Geldhauses arbeitet, hat laut Sächsischer Zeitung eingeräumt, dass es bereits im Jahr 2007 einen Geldwäscheverdacht gegen Infinus gegeben habe. Dazu habe es auch Ermittlungen im Saarland gegeben. Die ersten konkreten Anfragen der Dresdner Staatsanwaltschaft zu Infinus hätten ihn Mitte Juni 2013 erreicht. Dennoch seien die Aufsichtsgespräche mit dem Finanzdienstleister durch die Bundesbank fortgesetzt worden.
Anonyme Anzeigen gegen das Dresdner Finanzinstitut – etwa aus dem Jahr 2012 – seien dabei nicht thematisiert worden. Die Bundesbank sprach keinen Vetriebsstopp für Produkte aus. Als ihn ein Verteidiger mit der Behauptung konfrontierte, allein zwischen Juni 2013 und der Razzia im November 2013 habe Infinus noch einmal rund 100 Millionen Euro bei Anlegern einsammeln können, sagte der Bundesbanker nur: “Das kann ich mir gut vorstellen.”