gwp11. Dezember 2019 | 10:23 | Lesedauer ca. 7 min | Autor: GoMoPa-Redakteur JS

gwp germanwindpower GmbH: Keine Vermögensauskunft vor Berliner Obergerichtsvollzieherin


Wir warten alle mit Spannung. Datierend mit 29. November 2019 hat der Herr Schlüter (gwp GmbH) 14 Tage in den Raum gestellt. Die spannende Frage ist: Kommt diese Woche Geld? Ein Weihnachtsgeschenk für die GIWO-Anleger?

 

Mit diesen Worten brachte der in der Schweiz in Zug lebende deutsche Vermögensverwalter Helge Quehl (41) den Forderungsstand seines Fonds gegenüber der Berliner gwp germanwindpower GmbH aus Tiergarten (Rauchstraße 11) am GoMoPa-Telefon auf den neuesten Stand.

 

Der in der Schweiz in Zug lebende deutsche Vermögensverwalter Helge Quehl (41) © Helge QuehlDer in der Schweiz in Zug lebende deutsche Vermögensverwalter Helge Quehl (41) © Helge Quehl

 

Die GIWO-Anleger, die Quehl vertritt, das sind 240 Kommanditisten des Umweltfonds Global Invest Windpark Opportunity Fonds 1 GmbH & Co. KG aus der Oberen Laube 48 in Konstanz in Baden-Württemberg.

Der Fonds hatte dem Berliner Windpark-Projektentwickler gwp im Jahr 2010 einen Kredit in Höhe von 2,349 Millionen Euro gegeben. Den wollte die gwp nach 2 bis 3 Jahren zurückzahlen und jährlich mit 8 Prozent verzinsen.

Mit dem Geld aus Konstanz wollte der damals noch alleinige gwp-Geschäftsführer Seine Königliche Hoheit Friedrich-Konrad Prinz von Sachsen-Meiningen (67) aus Bückeburg in Niedersachsen mit Wohnsitz in der Schweizer Gemeinde Möhlin in Polen Windparks zur Baureife bringen und dann gewinnbringend verkaufen. Doch außer Spesen ist wohl nichts gewesen, kein einziger Windpark wurde für die gwp aus Berlin in Polen in ein Grundbuch eingetragen.

Der Konstanzer Fonds hat den Darlehensvertrag mit der gwp zu Silvester 2012 gekündigt und zur Rückzahlung fällig gestellt, wie der Finanznachrichtendienst GoMoPa.net berichtete.

Doch die Zeit verrann ohne Tilgung.

Nun setzte die Berliner Obergerichtsvollzieherin J. Schelske den mittlerweile zwei Geschäftsführern der gwp jeweils einen Termin zur Abgabe der Vermögensauskunft über das Vermögen der gwp.

 

Termin für Herzog Friedrich-Konrad Prinz von Sachsen-Meiningen war der 26. November 2019. Aktenzeichen der Zwangsvollstreckungssache
15 DR II 1060.

Termin für seinen Geschäftsführer-Kollegen Erhard Schlüter (80) aus Rositz in Thüringen war der 21. November 2019. Aktenzeichen der Zwangsvollstreckungssache 15 DR II 1142/19.

Keiner der beiden Geschäftsführer kam der Aufforderung nach.

Schlüter meldete sich bei der Obergerichtsvollzieherin aus Istanbul in der Türkei und bat für sich und den Prinzen um Terminverschiebung auf den 17. Dezember 2019.

Schlüter schilderte der Obergerichtsvollzieherin in einer E-Mail am 17. November 2019, wie er das Geld aufzutreiben gedenkt:

 

Sehr geehrte Frau Schelske,

in dem am 28.10.2019 mit Ihnen in der Angelegenheit 15 DR II 1142/19 geführten Telefonat gaben Sie mir freundlicherweise Gelegenheit, den Grund meines langfristigen Aufenthaltes in Jordanien zu erläutern, welcher in engem Zusammenhang mit der von Ihnen betriebenen Zwangsvollstreckungssache steht. Der guten Ordnung halber erlaube ich mir, an dieser Stelle noch einmal die wichtigsten Punkte meiner damaligen Ausführungen zusammenzufassen:

gwp gehört zu der (nicht juristischen) ADNOVUMGROUP (ADNG) und entwickelt in Zusammenarbeit mit weiteren Gesellschaften dieser Unternehmensgruppe international Windparks. Derzeitiger geographischer Schwerpunkt ist die Türkei.

Im Zeitfenster 2010 – 2013 war gwp maßgeblich mit der Entwicklung einer Mehrzahl von Windpark-Projekten in Polen befasst, welche seitens gwp nicht mehr allein aus Eigenmitteln finanziert werden konnten.

Es kam zum Abschluss eines Finanzierungsvertrages mit Global Invest Windpark Opportunity Fonds 1 GmbH & Co. KG (GI, der heutigen Klägerin gegen gwp) über ein Finanzierungsvolumen i.H.v. EUR 15 Mio., welches innerhalb ca. eines Jahres an gwp ausgekehrt werden sollte.

gwp verließ sich auf eine ordnungsgemäße Vertragserfüllung, welche nicht erfolgte. GI reichte nur ca. EUR 2,4 Mio. aus, schloss den Fonds, forderte die Zinsen für den vorgenannten Betrag ein und eröffnete sodann gegen gwp ein Urkunds-Gerichtsverfahren, welches zu der hier gegenständlichen Zwangsvollstreckungsmaßnahme führte.

Um ihre Windpark-Projekte zu retten, setzte gwp in nur noch begrenzt möglich gebliebenem Umfang die Entwicklung ihrer Projekte mittels Gesellschafter-Darlehn fort und bemühte sich gleichzeitig um einen neuen Finanzierungs-Partner.

Im Februar 2015 kam es zwischen Gesellschaften der ADNOVUMGROUP und der arabischen Finanzierungsgesellschaft A.N.R.A. Ltd. zur Unterzeichnung eines Joint Venture-Vertrages i.H.v. EUR 35,9 Mio., welcher auch die Weiterentwicklung der gwp-Windpark-Projekte bis zur Baureife beinhaltet.

Die Erfüllung des Vertrages sollte durch eine vorfristige Verfügung unseres Vertragspartners (dem Inhaber der A.N.R.A.) über einen Teil seines in der jordanischen Central Bank festgelegten Guthabens erfolgen.




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