Die FiNUM.Private Finance AG aus Berlin hat zwar ihren Namen geändert. Sie hieß mal SRQ FinanzPartner AG und gehörte bis 2011 mehrheitlich der DAB Bank aus München, die wiederum ab 2014 Consorsbank heißt und nach Nürnberg umzog.
Doch die alten Beratungsfehler aus DAB Bank-Zeiten holen den Finanzberater unter den Vorständen Dr. Sebastian Grabmaier und Ralph Konrad auch heute noch ein.
Wie ein Brandzeichen auf einer Kuh heftete das Landgericht Berlin im Juli diesen Jahres einem Berater der Finum.Private Finance AG wohl die schlimmste Referenz auf die Brust, die ein Finanzberatungsunternehmen nur erhalten kann. Das Gericht verdonnerte die FiNUM.Private Finance AG zu Schadensersatz und begründete seine Entscheidung laut dem Kieler Rechtsanwalt Helge Petersen, der das rechtskräftige Urteil erstritt, mit dem Satz:
Die Kammer hält die Beratungsleistung des Zeugen (Name des Beraters) sogar für einen Fall krasser Falschberatung.
Was war geschehen?
Eine alleinerziehende Mutter aus München wollte vor zehn Jahren 10.000 Euro anlegen und dabei ein bisschen Gewinn machen, aber auf gar keinen Fall Verlust. Das sagte sie dem Berater am heimischen Wohnzimmertisch auch.
Der Berater diente der jungen Mutter eine geschlossene Kommandit-Beteiligung an dem Containerschiffsfonds Schroeder Logistik Investment Fonds GmbH & Co. KG von Initiator Michael Schroeder an. Der stellte eine jährliche Ausschüttung von 8 Prozent in Aussicht.
Die junge Mutter investierte ja auch nicht allein in diesen Fonds. Der 2007 aufgelegte Logistik Fonds 1 hat bei rund 4.200 Investoren knapp 92,8 Millionen Euro Eigenkapital eingeworben. Davon flossen umgerechnet 39,7 Millionen Euro in die Anschaffung von vier gebrauchten Containerschiffen.
Der Berater der FiNUM.Private Finance AG konnte natürlich im Jahr 2007 unmöglich vorhersehen, dass die Frachter dem Fonds herbe Verluste einbringen würden, die durch Einnahmen aus ebenfalls angeschafften Containerboxen und teilweise durch deren Verkauf querfinanziert werden mussten.
Auch konnte der Berater nicht wissen, dass die Kommanditisten des Fonds nur einmal 8 Prozent Ausschüttung auf ihre Einlage erhalten sollten und sich im Jahr 2015 beim Verkauf der Flotte nur noch “mit einer Auszahlung in Höhe von 15 % begnügen” mussten, wie der Finanznachrichtendienst GoMoPa.net von dem Mannheimer Rechtsanwalt Dr. Jan Finke von der IVA Rechtsanwalts AG erfuhr.
Aber auf zwei Dinge hätte der Berater, der übrigens im Auftrag der DAB Bank zur Bankkundin nach Hause geschickt wurde, seine Klientin bei seiner Empfehlung unbedingt hinweisen müssen:
Erstens eine Aufklärung zu dem Risiko eines Wiederauflebens der Kommanditistenhaftung nach § 172 Abs. 4 HGB. Gläubiger des Fonds können von den Kommanditisten bis zur Höhe ihrer Zeichnungssumme die Rückzahlung von Ausschüttungen verlangen, sofern diese nicht aus Gewinnen stammen.
Die Kanzlei Robert und Kollegen aus Bremen erläutert dazu:
Über die tatsächlichen Zusammenhänge, die sich aus der Gefahr der Rückzahlung von Ausschüttungen ergeben, muss der Anleger beim Erwerb des Finanzinstrumentes und insbesondere nach Abschluss eines jeden Bilanzjahres aufgeklärt werden. Die Aufklärung über die Rückzahlungsgefahr muss mit den wirklichen Fragen verknüpft werden, damit die Anleger die tatsächlichen Risiken als real einschätzen kann. Diese Aufklärung erfolgte meistens nicht.
In vielen Fällen kann etwa eine 70jährige Rentnerin keine 7.000 Euro für einen in Schieflage geratenen KG-Fonds mehr aufbringen.
Und auch nicht eine alleinerziehende Mutter.
Und zweitens hätte der von der DAB Bank gesandte Berater seine Klientin über Rückvergütungen und Provisionen aufklären müssen, die der einstigen SRQ FinanzPartner AG zuflossen.
Helge Petersen:
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ist der Berater verpflichtet, den Kunden über alle für die Anlageentscheidung bedeutsamen Umstände richtig und vollständig aufzuklären (BGH, Urteil vom 21.03.2006, NJW 2006, 2041).
Die FiNUM.Private Finance AG trat als verlängerter Arm der DAB Bank auf.
Rechtsanwalt Helge Petersen schildert das Vorgehen so:
Der Kontakt zur SRQ FinanzPartner AG kam durch die DAB Bank zustande, bei der die Mandantin seinerzeit eine Kontoverbindung unterhielt.
Ein Mitarbeiter der DAB Bank empfahl die SRQ FinanzPartner AG als kompetenten Finanzberater, der mit der DAB Bank zusammenarbeite.
Einige Zeit später fand ein erstes Gespräch zwischen dem Berater und der Mandantin in ihrer Wohnung statt, indem die finanzielle Situation der Frau besprochen wurde. Hier machte sie deutlich, dass sie mit dem Investment auch ein wenig Gewinn machen, aber auf keinen Fall ihr eingesetztes Kapital gefährden wollte.
In einem zweiten Gespräch wurde ihr daraufhin die geschlossene Beteiligung Schroeder Logistik Investment Fonds GmbH & Co. KG angedient.
Nachdem außergerichtliche Schadenersatzforderungen scheiterten, reichte die Anlegerin im April 2016 Klage beim Landgericht Berlin ein, die sie nun in diesem Jahr gewann.
Das Landgericht Berlin kam zu dem Ergebnis, dass der Berater weder anlegergerecht noch anlagegerecht aufgeklärt hat (“ein Fall krasser Falschberatung”).
Die FINUM. Private Finance AG muss ihrer Klientin deren Anlagesumme sowie Zinsen bezahlen. Zudem wurde die Anlegerin von allen Schäden und Nachteilen – insbesondere von Rückforderungsansprüchen nach § 172 Abs. 4 HGB – freigestellt, die unmittelbar oder mittelbar aus der von ihr vor zehn Jahren gezeichneten Beteiligung resultieren.
Helge Petersen bietet auch anderen Klienten der FiNUM.Private Finance AG eine kostenfreie Ersteinschätzung an. Nun denn…