Nymphenburg Immobilien AG17. November 2020 | 17:18 | Lesedauer ca. 4 min | Autor: GoMoPa-Redakteur JS

August Baron von Finck versus Alexander Kames: Streit um Nymphenburg Immobilien AG / NIAG SE


Es ist ein ungleicher Kampf zwischen einem bayerischen Industrietycoon auf Schloss Weinfelden in der Schweiz und einem einfachen Werkzeug-Familienbetrieb aus der rheinischen Provinzstadt Haan um die Nymphenburg Immobilien AG.

 

Doch was kommen die Kleinaktionäre dem Mehrheitsaktionär auch in die Quere.

August Baron von Finck Junior (90) wollte doch nur seinem zweitgeborenen Sohn, dem Kaufmann Maximilian Rudolf von Finck (46), der ebenfalls in der Schweiz (in Bäch) lebt, ein halt nicht so teures Vorerbe-Geschenk machen. Vater von Finck soll erst kürzlich seinem Sohn Maximilian die Mehrheit an einer seiner Immobilienfirmen übertragen haben: der 1907 gegründeten Amira Verwaltungs AG, wie das Handelsblatt berichtete.

Eben diese hatte nun praktisch als Mitbringsel im Dezember 2017 von einer anderen Immobilienfirma des Barons, der Nymphenburg Immobilien AG, eine Immobilie in der Münchener Altstadt für 97 Millionen Euro gekauft.

Doch bei diesem Preis hatte der Baron die Rechnung ohne die renitenten Minderheitsaktionäre der Nymphenburg Immobilien AG gemacht.

 

Die halten den Verkaufspreis für viel zu niedrig. Das Haus sei etwa doppelt so viel wert, meinen sie. Und fühlen sich als Aktionäre benachteiligt.

Insbesondere die Werkzeugmacher Alexander Kames (46) und dessen Vater Walter Kames (92), die mit ihrem Familienbetrieb Walter Kames GmbH in Haan in NRW immerhin den größten Gebrauchtmaschinenpark Europas unterhalten, ziehen gegen die von Fincks nun vors Landgericht München I.

Sie selbst halten 1,3 Prozent an der Nymphenburg Immobilien AG. Gemeinsam mit ein paar Vermögensverwaltern, mit denen sie über 8 Prozent an der Nymphenburg Immobilien AG halten, haben die Kames beim Landgericht München I einen Antrag auf eine Sonderprüfung des Immobilien-Deals gestellt.

Die Anwälte des Barons haben beantragt, den Antrag der Minderheitsaktionäre abzulehnen. Alles sei rechtens zugegangen.

Das Streitobjekt: Das bayerische Wirtshaus Zum Franziskaner, eine feine Immobilie gleich gegenüber der Münchener Oper am Max-Joseph-Platz.

 




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