Nach den Feststellungen des Insolvenzverwalters der Berliner BWF-Stiftung um den einschlägig vorbestraften Goldhändler Gerald S. (55) aus Berlin Zehlendorf haben zirka 900 Vermittler seit 2011 an zirka 6.500 Anleger Schwindelverträge in Höhe von 48 Millionen Euro vermittelt.

Bei einer Razzia am 25. Februar 2015 hatte die Berliner Staatsanwaltschaft in den Tresoren von BWF und TMS (Goldhandelsfirma von Gerald S.) lediglich zu 95 Prozent Falschgold gefunden, die Gerald S. laut Staatsanwaltschaft in China produzieren lassen haben soll, wie das Berlin Journal berichtete.

 

Detlef B. (62) aus Teltow, Erster Vorstand der Berliner Wirtschafts- und Finanzstiftung (BWF-Stitung...mehrDetlef B. (62) aus Teltow, Erster Vorstand der Berliner Wirtschafts- und Finanzstiftung (BWF-Stitung), zeigte gern das vermeintlich echte Gold im BWF-Safe einer ehemaligen Bank in der Chausseestraße 10 in Mitte, bevor es zum Tresor in den Königsweg 5 nach Zehlendorf verlegt wurde. Am gestrigen 25. Juli 2017 wurde er vom Landgericht Berlin zu 5 Jahren Haft wegen banden- und gewerbsmäßigen Betruges verurteilt © Foto von 2013: GoMoPa.netDetlef B. (62) aus Teltow, Erster Vorstand der Berliner Wirtschafts- und Finanzstiftung (BWF-Stitung ... mehrDetlef B. (62) aus Teltow, Erster Vorstand der Berliner Wirtschafts- und Finanzstiftung (BWF-Stitung), zeigte gern das vermeintlich echte Gold im BWF-Safe einer ehemaligen Bank in der Chausseestraße 10 in Mitte, bevor es zum Tresor in den Königsweg 5 nach Zehlendorf verlegt wurde. Am gestrigen 25. Juli 2017 wurde er vom Landgericht Berlin zu 5 Jahren Haft wegen banden- und gewerbsmäßigen Betruges verurteilt © Foto von 2013: GoMoPa.net

 

Nun hat die Staatsanwaltschaft Anklage gegen sechs Verantwortliche der Berliner Wirtschafts- und Finanzstiftung (BWF-Stiftung) erhoben. Sie wirft ihnen unter anderem gewerbs- und bandenmäßigen Betrug vor. Das bestätigte eine Gerichtssprecherin am Montag dem Tagesspiegel.

In den nächsten Wochen muss das Berliner Strafgericht die Anklage nun prüfen – es gilt aber als wahrscheinlich, dass sie zugelassen wird. Den Verdächtigen droht im schlimmsten Fall eine Haftstrafe von bis zu zehn Jahren. Vier von ihnen waren am 2. September 2015 wegen Flucht- und Verdunkelungsgefahr verhaftet worden: