In gewohnter Regelmäßigkeit erhöhen private Krankenversicherungen (PKV) ihre Beiträge. Der BGH hat dem nun einen Riegel vorgeschoben! Mit zwei bahnbrechenden Urteilen aus Dezember 2020 stellt der BGH klar, dass Beitragserhöhungen nur unter gewissen Voraussetzungen zulässig sind (Az.: IV ZR 294/19 und IV ZR 314/19). Für Versicherte bietet sich nun die Gelegenheit die erhöhten Beiträge der vergangenen Jahre zurückzuverlangen Erfahren Sie hier mehr
PKV-Beitragserhöhung9. März 2021 | 7:18 | Lesedauer ca. 1 min | Autor: GoMoPa