Bis auf wenige Ausnahmen ist Online-Glücksspiel in Deutschland grundsätzlich verboten und auch strafbar. Angeboten wird es trotzdem, weil ausländische Anbieter das Verbot unterwandern und sich den Zugriff der deutschen Behörden entziehen. Dem will das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport einen Riegel vorschieben und hat einem international tätigen Zahlungsdienstleister Geschäfte im Zusammenhang mit Glücksspiel im Internet verboten. Die Regelung gilt nicht nur für Niedersachsen, sondern im gesamten Bundesgebiet, teilte das Ministerium am 17. Juni 2019 mit. Eine rechtliche Erläuterung geben die CLLB-Rechtsanwälte im Forum
Online Glücksspiel27. Juni 2019 | 9:14 | Lesedauer ca. 1 min | Autor: GoMoPa