40.000 km kostenlos gefahren, und der Verbraucher haftet bei Fahrzeugrückgabe weder für Schäden noch für Mehrkilometer – so entschied das Oberlandesgericht München in einem aktuellen Prozess. Es ist ein bahnbrechendes Urteil und das erste eines Oberlandesgerichts (OLG) mit weitreichenden Folgen für die im bayrischen Pullach niedergelassene Sixt Leasing SE