Bei physischen Investments, Münzen oder Barren etwa, zahlen Anleger schon keine Abgeltungssteuer, wenn sie die Anlagen länger als ein Jahr (die sogenannte Spekulationsfrist) halten. Das gilt seit 2015 auch für mit physischem Gold hinterlegte Börsenprodukte (ETCs) wie Xetra-Gold oder Euwax-Gold II. Ein Thüringer Ehepaar erstritt nun vor dem Bundesfinanzhof Steuerfreiheit für einen weiteren Gold-ETC, den ETC Gold Bullion Securities, weil man sich auch hier das Gold irgendwann physisch liefern lassen könnte
Noch ein Gold-ETC1. November 2020 | 17:09 | Lesedauer ca. 1 min | Autor: GoMoPa