Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) aus Berlin hat beim Landgericht Berlin Klage gegen den US-Elektro-Autohersteller Tesla mit Werk in Grünheide bei Berlin erhoben.

Heiko Dünkel, Leiter Team Rechtsdurchsetzung beim vzbv, twitterte am 19. Juli 2022: „Fehlender #Datenschutz im #Wächtermodus und fragwürdige Umweltaussagen bei #Tesla. Darüber wird in unserem @vzbv Unterlassungsverfahren nun zunächst das Landgericht Berlin entscheiden (Az. 52 O 242/22).”

Ein Aufkleber soll Passanten vor der dashcam des Tesla warnen © de.AliExpress.com

Bei Teslas „Wächter-Modus“ (Sentry Mode) überwachen Kameras das Auto permanent und filmen gegebenenfalls auch Passanten. Der Verbraucherzentrale Bundesverband hält das für einen Verstoß gegen das Datenschutzrecht.

Der vzbv wirft dem Autokonzern vor zu verschweigen, dass Kunden bei Nutzung der Funktion des Wächter-Modus zur Einhaltung der Vorschriften der Datenschutzgrundverordnung verpflichtet sind und bei Verstößen ein Bußgeld riskieren. Mit dem Wächter-Modus wird die Umgebung des Fahrzeugs kontinuierlich durch Kameras überwacht.

Außerdem wirft der vzbv Tesla irreführende Werbeaussagen zur CO2-Ersparnis beim Kauf seiner E-Autos vor

Heiko Dünkel, Leiter Team Rechtsdurchsetzung beim vzbv Berlin © mobile.twitter.com @heiko-duenkel

„Der Wächter-Modus von Tesla soll dem Schutz des Fahrzeugs dienen. Dabei verschweigt Tesla aber, dass eine datenschutzkonforme Nutzung praktisch unmöglich ist“, sagt Heiko Dünkel (Twitter-Foto). „Nutzer:innen müssten von Passant:innen, die zufällig am Auto vorbeilaufen, Einwilligungen für die Verarbeitung personenbezogener Daten einholen. Wer die Funktion nutzt, verstößt daher gegen das Datenschutzrecht und riskiert ein Bußgeld.“

Klage gegen Tesla: Wächter-Modus verstößt gegen Datenschutz

 

Wird der Wächter-Modus bei geparkten Autos aktiviert, zeichnen mehrere am Fahrzeug angebrachte Kameras die Umgebung permanent auf – in der Regel betrifft das auch unbeteiligte Passant:innen. In bestimmten Fällen werden die Aufnahmen im Fahrzeug gespeichert. Damit handelt es sich um die Verarbeitung personenbezogener Daten, die der Datenschutzgrundverordnung unterliegt. Zudem ist die anlasslose Aufzeichnung des Geschehens im Fahrzeugumfeld unzulässig. Die rechtskonforme Nutzung der Funktion des Wächter-Modus im öffentlichen Raum ist nach Ansicht des vzbv damit nicht möglich.

„Dass der Wächter-Modus trotz massiver Datenschutzmängel zugelassen wurde, weist auf Lücken bei den Zulassungsverfahren für automatisierte Fahrfunktionen hin“, sagt Marion Jungbluth, Leiterin Team Mobilität und Reisen des vzbv. „Die verpflichtende Datenschutzfolgenabschätzung muss ernsthaft geprüft werden. In Deutschland muss die Zusammenarbeit zwischen Kraftfahrtbundesamt und dem Bundesdatenschutzbeauftragten gestärkt werden.“

Teil 2 Klage gegen Tesla: Eingesparte Emissionen werden von anderen Herstellern verbraucht

Nach Auffassung des vzbv trifft Tesla auch bei der Werbung zur CO2-Ersparnis beim Kauf seiner E-Autos irreführende Aussagen.

Tesla wirbt im Internet für sein Model 3 mit einem CO2-Ausstoß von „0 g/km“. Außerdem hieß es in der vom vzbv beanstandeten Werbung: „Tesla steht für eine Mission: Die Beschleunigung des Übergangs zu nachhaltiger Energie.“ Und: „Das Tesla-Credo: Je schneller wir unsere Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen überwinden und eine emissionsfreie Zukunft verwirklichen, desto besser“. Verbraucher:innen gehen deshalb nach Auffassung des vzbv davon aus, dass sie durch die Anschaffung des Fahrzeugs den CO2-Ausstoß durch Pkw insgesamt verringern. Für viele ist das ein entscheidender Anlass zum Umstieg auf ein E-Auto.

Die Realität sieht anders aus:

Was Tesla-Autos an CO2 sparen, dürfen die Fahrzeuge anderer Hersteller zusätzlich ausstoßen. Und Tesla verdient daran. Der Konzern hat nach eigenen Angaben allein im Jahr 2020 1,6 Milliarden Dollar durch den Verkauf von „Emission Credits“ verdient – Emissionsrechte, die anderen Herstellern ermöglichen, die für ihre Fahrzeugflotte geltenden Grenzwerte zu überschreiten. In der EU geschieht das durch den Zusammenschluss mehrerer Hersteller zu Emissionsgemeinschaften. Über den Verkauf der Emissionsrechte informierte das Unternehmen vor der Bestellung des Fahrzeugs allerdings nur auf Seite 30 des Englisch verfassten Umweltverträglichkeitsberichts, der auf der Internetseite heruntergeladen werden konnte.

Der vzbv hatte Tesla bereits im Dezember 2021 abgemahnt und eine Teil-Unterlassungserklärung in Bezug auf mehrere Klauseln in der Datenschutzerklärung des Unternehmens erhalten. Hinsichtlich der umweltbezogenen Werbeaussagen und der Informationen zur Funktion des Wächter-Modus hat der vzbv nunmehr Klage eingereicht. Nun denn… (Peter Stracke)

 

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