Die Dienstleister Skrill bzw. Netteler hätten die Zahlungen erst gar nicht ermöglichen dürfen. Nach Ansicht des AG Neuss war es für sie offensichtlich, dass die Zahlungen im Zusammenhang mit illegalem Online-Glücksspiel erfolgen sollten. Lesen Sie die Einschätzung von CLLB-Anwalt Istvan Cocron im Forum
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