Opel muss einen Rückruf des Kraftfahrt-Bundesamts für verschiedene Dieselmodelle sofort umsetzen und eine Abschalteinrichtung bei der Abgasreinigung entfernen. Das hat das Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein am 6. November 2019 entschieden. Einzelheiten und eine Einschätzung von den CLLB Anwälten lesen Sie im Forum
Rückruf für Opel26. November 2019 | 12:03 | Lesedauer ca. 1 min | Autor: GoMoPa