Ford beabsichtigt säumige Zahler – die mit Raten in den Rückstand geraten – per Funk den Weiterbetrieb des Fahrzeuges zu verbieten. Durch viele massive Zahlungsausfälle sieht sich Ford gezwungen zu reagieren. Wenn die Rate des Fahrzeugs nicht bezahlt wurde, lässt sich der Wagen nicht mehr starten. Aber das ist nur eine der Neuerungen. Bei Fahrzeugen mit denen bereits autonomes Fahren möglich ist, könnte der Hersteller das Fahrzeug vom Grundstück oder Stellplatz entfernen und an einem anderen Ort sicher – bis zur Zahlung – abstellen.
Vorsicht bei Ratenrückstand – technische Möglichkeiten der Stilllegung
Die Entwickler bei Ford haben entsprechende Software-Funktionen bereitgestellt, die es ermöglichen – Fahrzeuge stillzulegen – oder weitere Eskalationsstufen einzuleiten. Das Patent ( Patentanmeldung (PDF) )läuft unter dem Titel: “Systeme und Methoden zur Wiederinbesitznahme eines Fahrzeugs”. Es würde verschiedene Optionen geben, so berichtet das Portal “winfuture” die den Besitzer veranlassen, rückständige Raten zu begleichen. “In der einfachsten Form könnte man dann über die Datenverbindung des Fahrzeugs einen Fernzugriff auf die Bordelektronik herstellen und eine Funktion einer oder mehrerer Komponenten des Fahrzeugs deaktivieren. Das kann die Klimaanlage oder auch den Motor treffen”. Das ganze betrifft nicht nur Neuwagen, auch Gebrauchte können damit ausgerüstet werden. Fehlen die Raten, könnte ein Gebrauchter – bei dem die Kosten des Rückführungsverfahren den eventuellen Wiederverkaufswert überschreiten – auch auf dem Schrottplatz landen. Zahlen müsste der Besitzer trotzdem.
Vorsicht – das neue Mahnwesen des Herstellers Ford
Besonders in den USA treten viele Zahlungsausfälle bei Autokäufern auf. Mit den neuen Möglichkeiten will Ford die Kunden zu mehr Kooperation zwingen, wie es beim Portal t3n heißt. Wie weiter zu erfahren ist, könnte die erste Mahnung mit einer Meldung auf dem Smartphone den Kunden auf den aufgelaufenden Rückstand hinweisen. Weiter könnten bestimmte Funktionen im Fahrzeug deaktiviert werden. Auch eine komplette Stilllegung des Fahrzeugs ist möglich. Wahlweise so erfährt man auf t3n – könnte der Fahrer die Möglichkeit erhalten, das Fahrzeug weiter auf dem Weg zur Arbeit nutzen zu können, aber eine private Nutzung (z.B. am Wochenende) wäre nicht möglich. Der Aktionsradius des Fahrzeugs könnte ebenfalls eingeschränkt werden. Nachbarn könnten auf den säumigen Halter aufmerksam werden, wenn das Fahrzeug nachts laut hupt. oder das Radio laut spielt.
Der User – Michael Stegner – fasst es so zusammen: “Da passt der Spruch Ford fährste, heim läufste”. Der User – Axel Alband – informiert, dass es in Deutschland – aus rechtlichen Gründen nicht möglich wäre, ein Fahrzeug stillzulegen, wenn die Raten nicht pünktlich gezahlt werden.
Stilllegungen auch in Deutschland möglich?
Renault hatte seine Fahrzeuge bei Zahlungsverzug per Fernschaltung deaktiviert, dies wurde erst kürzlich von einem Gericht für rechtswidrig erklärt. Das Oberlandesgericht Düsseldorf urteile am 7. Oktober 2021 (I-20 U 116/20 – Vorinstanz 12 O 63/19) – dass ein Fahrzeughersteller (hier ein E-Auto) Mietakkus nicht in Selbstjustiz sperren darf. Der Eigentümer / Vermieter ist nicht berechtigt eine Ladesperre zu verhängen. Wie das Portal Golem berichtet: “Das Sperren der Auflademöglichkeit aus der Ferne stelle eine “verbotene Eigenmacht” des Batterievermieters dar. Nach Ansicht des OLG Düsseldorf verbietet das Rechtsinstitut der verbotenen Eigenmacht nach Paragraf 858 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) “die Entziehung oder sonstige Störung des Besitzers ohne den Willen des Besitzers”. Es diene dem Schutz des staatlichen Gewaltmonopols, in dem es eigenmächtige Eingriffe in Sachen, die in fremdem Besitz stehen, unabhängig von der schuldrechtlichen Rechtslage untersage. Nun denn… (Peter Stracke)