Schadensersatzansprüche müssen weiter individuell durchgesetzt werden – Anmeldung im Klageregister. Ob sie nun der große Wurf ist oder nicht – der Bundestag hat am 14. Juni 2018 die Einführung der Musterfeststellungsklage beschlossen. Das Gesetz soll am 1. November 2018 in Kraft treten. Während Befürworter der Klage von einem Meilenstein für den Verbraucherschutz sprechen, bemängeln Kritiker, dass sie eine Mogelpackung sei. Mehr im Forum
Bundestag beschloß Musterfeststellungsklage21. Juni 2018 | 2:18 | Lesedauer ca. 1 min | Autor: GoMoPa