Betrugsprozess gegen Thüringer Anwälte: Urteil im Juni erwartet
Der Prozess gegen zwei Thüringer Anwälte wegen massenhaften gewerbsmäßigen Betrugs geht in die finale Phase. Laut einer Mitteilung des Landgerichts Mühlhausen soll das Urteil Anfang Juni 2025 gesprochen werden. Den beiden verbliebenen Angeklagten wird vorgeworfen, durch systematische Täuschung von Mandanten einen Millionenschaden verursacht zu haben.
Anklage: 5.500 Betrugsfälle und vier Millionen Euro Schaden
Die Staatsanwaltschaft Gera beschuldigt die beiden Anwälte, zwischen 2012 und 2016 in insgesamt 5.500 Fällen geschädigte Kapitalanleger gezielt dazu gebracht zu haben, aussichtslose Rechtsverfahren einzuleiten. Dadurch hätten sie eine dauerhafte Einnahmequelle generiert, während den Mandanten finanzielle Verluste entstanden seien. Der Gesamtschaden soll sich auf fast vier Millionen Euro belaufen.
Im Mittelpunkt des Vorwurfs stehen Mandatsübernahmen mit dem Ziel, Klagen gegen Insolvenzverwalter und Haftungsprozesse ohne juristische Grundlage anzustrengen. In vielen Fällen sollen Mandanten gezielt getäuscht worden sein, indem ihnen ein Vergleichsverfahren gegen Insolvenzverwalter empfohlen wurde, ohne auf die zwingend erforderliche Zustimmung der Gegenseite hinzuweisen.
Richter sieht bereits in Mandatsübernahme einen Betrugsversuch
Besonders brisant: Bereits im Dezember 2024 hatte der Vorsitzende Richter angedeutet, dass die betrügerische Absicht möglicherweise schon bei der Mandatsübernahme bestand. Dies könnte bedeuten, dass schon der Vertragsabschluss mit den betroffenen Mandanten als versuchter Betrug gewertet wird.
Einstellung der Verfahren gegen weitere Anwälte gegen Geldauflagen
Während sich zwei Anwälte weiterhin vor Gericht verantworten müssen, wurden die Verfahren gegen drei weitere Anwälte gegen Zahlung von Geldauflagen eingestellt. Die insgesamt knapp 100.000 Euro wurden laut Gericht vollständig beglichen, sodass diese Anwälte nicht weiter juristisch belangt werden.
Weiteres Vorgehen im Prozess
Bis Ende April werden weiterhin Zeugen befragt, danach sind die Plädoyers geplant. Die Entscheidung des Landgerichts Mühlhausen wird mit Spannung erwartet, da sie möglicherweise Präzedenzwirkung für ähnliche Fälle haben könnte. Sollte sich der Verdacht der systematischen Mandantentäuschung bestätigen, drohen den Angeklagten mehrjährige Haftstrafen.
Hintergrund: Systematischer Betrug in der Anwaltschaft?
Der Fall zeigt deutlich welche Missbrauchspotenziale in der anwaltlichen Beratungspraxis vorliegen können. Besonders im Bereich der Kapitalanleger-Klagen kommt es immer wieder zu Vorwürfen, dass Mandanten mit unrealistischen Erfolgsaussichten in Prozesse gelockt werden. Experten fordern strengere Regulierungen und Kontrollmechanismen, um derartige Betrugsmodelle zu unterbinden.
Das Urteil im Juni wird daher nicht nur für die direkt Beteiligten von großer Bedeutung sein, sondern auch für den Anwaltsstand insgesamt.