Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat in den Jahresabschlüssen 2020 und 2021 der Adler Real Estate AG sechs Bilanzfehler identifiziert. Diese Feststellungen wurden der Adler-Gruppe kurz vor Weihnachten mitgeteilt. Trotz dieser Fehler hält die Adler-Gruppe an der Richtigkeit ihrer Abschlüsse für die Jahre 2019 bis 2021 fest. Die BaFin hat weder eine Neuaufstellung der Abschlüsse angeordnet noch Bußgelder verhängt, da das Gesetz für Bilanzkontrollverfahren keine Bußgelder vorsieht. Die BaFin betont die Wichtigkeit solcher Prüfungen für die Investitionsentscheidungen der Anleger.
Die Prüfung der Adler Real Estate ist abgeschlossen. Finanzvorstand Thomas Echelmeyer äußerte trotz Uneinigkeit mit den Feststellungen der BaFin Zufriedenheit über den konstruktiven Dialog mit der Aufsichtsbehörde. Besondere Aufmerksamkeit erregte der Umgang mit dem Glasmacherviertel. Die BaFin stellte fest, dass Adler im Jahr 2020 Forderungen aus dem Verkauf von Anteilen an der Glasmacherviertel GmbH & Co. KG um mindestens 86 Millionen Euro überbewertet hatte. Auch die nicht verkauften Anteile seien um mindestens 43 Millionen Euro zu hoch bewertet worden. Adler betrachtet diese Bewertungen als angemessen und verweist auf einen „Folgefehler“ im Zusammenhang mit einer früheren Feststellung der BaFin aus dem Jahr 2019.