“Auch ohne Rückruf durch das Kraftfahrt-Bundesamt haben geschädigte Kunden Chancen auf die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen. Dass es keinen Rückruf des KBA gibt, heißt nicht, dass es keine unzulässige Abschalteinrichtung gibt. Das ist natürlich nicht nur für Mercedes-Kunden, sondern auch für die Käufer von Fahrzeugen anderer Hersteller interessant“, sagt Rechtsanwalt Franz Braun, CLLB Rechtsanwälte. Mehr im Forum