Künftig soll die Versteigerung von Gegenständen, die vom Gerichtsvollzieher in der Zwangsvollstreckung gepfändet wurden, im Internet erfolgen können. Die Internetauktion soll als Regelfall neben der bisher üblichen Versteigerung vor Ort ermöglicht werden. Das Gesetzesvorhaben betrifft daneben die Vollstreckung aus Steuerbescheiden und aus Urteilen der Finanzgerichte zugunsten der Finanzbehörden
Zwangsvoll19. Februar 2009 | 10:20 | Lesedauer ca. 1 min | Autor: GoMoPa