Nach der derzeitigen Rechtslage müssen Gerichtsvollzieher nicht nach Schuldnern fahnden. Es ist in erster Linie Aufgabe des Gläubigers, die richtige Adresse ausfindig zu machen. Ist der Gesuchte da nicht zu finden, heißt es eigentlich: Pech gehabt. Aber: Auch deutsche Gerichtsvollzieher machen sich per Mausklick auf die Suche nach Menschen, die ihre Rechnung nicht gezahlt haben. “Aber manchmal kommt da doch Ehrgeiz auf”, sagt Gerichtsvollzieherin Steinmetz, und “gegoogelt wird schon”.
Wie Gerich11. Dezember 2009 | 8:29 | Lesedauer ca. 1 min | Autor: GoMoPa